Definition Arbeitszeugnis und rechtliche Grundlagen
Nach § 630 BGB – Pflicht zur Zeugniserteilung, hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, nach Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Die Urkunde bzw. das Dokument bedarf einer Unterschrift und ist von der Erteilung einer elektronischen Form ausgeschlossen. Dabei unterscheidet man einfache (Art, Dauer und Tätigkeit) sowie qualifizierte Arbeitszeugnisse (u.a. ergänzt zum einfachen AZ mit Beschreibung von Leistung, Verhalten oder Berufsausbildungsverhältnis).
Eine weitere Form ist ein Zwischenzeugnis. Dies wird oft ausgestellt, wenn sich der Arbeitnehmer anderweitig bewirbt, der bisherige Vorgesetzte ausscheidet oder der AN (intern) an eine andere Position / Stelle versetzt wird.
Form und Inhalt
Oft stellen sich die Fragen nach Form und Inhalt bei Arbeitszeugnissen. Also was muss drinstehen und wie muss es gestaltet sein? Des Weiteren muss es, wie bereits erwähnt, schriftlich ausgestellt werden und ist von der elektronischen Form ausdrücklich ausgeschlossen. Dies regelt u.a. der § 109 Abs.3 GewO.
Arbeitszeugnis – Form:
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das Dokument muss sauber geschrieben, ungefaltet und auf dem Firmenbriefkopf ausgestellt sein – ein Stempel ist keine Pflicht!
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der Arbeitgeber oder sein Vertreter müssen im Original unterschreiben.
- Rechtschreibfehler können zu Einsprüchen führen, besonders wenn es sich negativ für den AN auswirkt.
- die Standardverwendung ist das DinA4 Format – ist diese Seite nur halb gefüllt, dann ist das meist zu wenig!
- ohne Datum (der Ausstellung) ist das Zeugnis nicht rechtskräftig.
Inhalt und Gliederung – was muss rein?
- Titel mit dem Begriff „Zeugnis“ in der Überschrift
- Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
- die Beschäftigungsdauer
- die Tätigkeitsfelder bzw. Beschreibungen
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Arbeitgebers oder Vertreters
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und der Wahrheit entsprechend ausstellt sein. Dies bedeutet, dass es einerseits der Wahrheit entsprechen muss und andererseits der Arbeitsnehmer keine (künftige) Nachteile daraus zieht. Deshalb sind (eindeutig) negative Äußerungen in Formulierungen untersagt.
Frist und Anspruchsdauer: Arbeitszeugnis anfordern
Jede Form der Kündigung bringt automatisch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit sich. Dieses muss allerdings, falls vom Arbeitgeber nicht ausgestellt, der Arbeitnehmer selbst einfordern. Die Frist beträgt 3 Jahre – gültig ab Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Richtig lesen und Formulierungen verstehen
Inhalte, Aufbau und Formulierungen in einem Arbeitszeugnis sind vielen nur bedingt verständlich. So klingen die Sätze, auf den ersten Blick, positiv und auch der Aufbau scheint in Ordnung zu sein. Dies liegt u.a. daran, dass wortwörtliche Aussagen sowie negative (klare) Ausdrücke nicht niedergeschrieben werden dürfen. Viele Arbeitgeber machen sich gar keine richtigen Gedanken, sondern nehmen Standardvorlagen, die aus ihrer Sicht sogar positiv gemeint sind. Doch unabhängig von der Kompetenz des Ausstellers, gibt es diverse (Geheim-)Codes in den Formulierungen sowie im Zeugnisaufbau. Hier ein paar klassische Beispiele über die Aussagekraft von Formulierungen und Codes.
Beurteilungen nach Noten
- Sehr gut (1)
stets/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit – erledigte übertragene Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
einwandfrei & war beliebt – Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei – bei allen sehr beliebt
übertraf / weit über unsere/n Erwartungen, vorbildlich,
in jeder Hinsicht sehr gut / ausgezeichnet,… - Gut (2)
stets zu unserer vollen Zufriedenheit,
waren jederzeit gut, stets gut,
voll und ganz zufrieden,… - Befriedigend (3)
zu unserer vollen Zufriedenheit,
zeigte Einsatzbereitschaft,
hat unseren Erwartungen voll entsprochen,
arbeitete genau und zuverlässig,… - Ausreichend / Mangelhaft (4/5)
zu unserer Zufriedenheit,
war / hat sich stets bemüht,
war in der Lage,
hat unseren Erwartungen entsprochen,…
Ungenügend (6)
verstand es, die Meinung durchzusetzen
bemühte sich,
im Rahmen seiner Möglichkeiten,
zeigte Verständnis,…
Formulierungen sind in der Praxis manchmal falsch eingesetzt. Einige Arbeitgeber meinen es oft besser, als sie es schreiben. Deshalb gilt immer: Arbeitszeugnis noch einmal überprüfen (lassen). Nicht nur auf Form & Inhalt, sondern auf alle Formulierungen und dem Wahrheitsgehalt.
Arbeitszeugnis Codes entschlüsseln und deuten
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Fazit: Anforderung & Aussage Arbeitszeugnis
Es sei erwähnt, dass es sich hier um eigene Erfahrungen aus der Praxis handelt und keinesfalls alle Inhalte rechtlich bindend sind. Vielmehr ist es eine Information zum Thema Arbeitszeugnis. Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber haben in der Praxis mit dem Thema oft zu kämpfen. Die aufgezählten Tipps und Beispiele können helfen, auftretende Fehler zu minimieren, da gefühlt +25% der Arbeitszeugnisse einfache Fehler aufweisen.
In der Realität ist es oftmals so, dass der Arbeitgeber kein Interesse hat, den (Ex-)Arbeitgeber schlecht zu beurteilen, sondern die Sache einfach abwickeln will. Deshalb formulieren nicht selten die Angestellten ihre Arbeitszeugnisse selbst bzw. listen auf, was sie gemacht haben. Klar gilt dies eher bei KMU und keinesfalls bei (großen) Konzernen. Egal ob man Praktikant, Azubi, Zeitarbeiter, Berufseinsteiger oder langjähriger Mitarbeiter ist / war, ein gutes und formal richtiges (gutes) Arbeitszeugnis ist immer viel wert!
Arbeitszeugnis gratis Mustervorlage
Diese Vorlage ist ein fiktives Beispielzeugnis mit der Benotung zwischen sehr gut – gut.
Infolgedessen sind Einzelpunkte wie Name, Anschrift, Firma oder Tätigkeiten frei erfunden, aber es entspricht den Normen der oben aufgezählten Faktoren.