Funktionstraining Definition Teilnahme Training

Definition Funktionstraining: Was ist das?

Funktionstraining ist, wie Rehabilitationssport, eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und hat seinen Ursprung in der Behandlung von rheumatischen Erkrankungen. Es wird als bewegungstherapeutische Gruppenübung angeboten, die eine speziell ausgebildete Übungsleitung leitet. Primär setzt die funktionelle Bewegungstherapie auf die Mittel der Krankengymnastik sowie der Ergotherapie. Dabei werden bestimmte Körperpartien (z.B. Gelenke, organische Erkrankungen oder Muskeln) gezielt trainiert bzw. behandelt.

Ziele

Ziele und Teilnahme am Funktionstraining hier SportübungZiel des Funktionstrainings ist die Verbesserung bzw. der Erhalt von einzelnen Körperfunktionen. Des Weiteren will man dadurch Funktionsstörungen / Funktionsverluste einzelner Organsysteme oder Körperteile hinauszuzögern. Final soll die Hilfe zur Selbsthilfe geschaffen werden und z.B. ein besseres Bewusstsein zur eigenen Bewegung erfolgen oder mehr sportliche Eigeninitiative nach den Trainingseinheiten. Weitere Ziele sind z.B. Verbesserung von

  • Muskelaufbau,
  • Kraft bzw. Ausdauer,
  • Gleichgewicht & Koordination.

 

Anspruch und Trainingsformen

Ein Anspruch auf Funktionstraining hat jeder Versicherte – unabhängig vom Alter. Die Maßnahmen des Funktionstrainings ersetzen keine Leistungen einer Physio- oder Ergotherapie durch Einzel- und Gruppenbehandlungen. Trainingsangebote gibt es in Form von Trocken- und Wassergymnastik und werden, gemäß § 43 SGB V sowie § 64 Abs. 1 Nr.3 und 4 SGB IX, von den Krankenkassen finanziert. Jederzeit kann man auch als „Selbstzahler“ am Funktionstraining sowie Bewegungsangeboten der Deutschen Rheuma-Liga teilnehmen.

 

Information für Ärzte: Funktionstraining verordnen

Formular 56 Rehasport Verordnung 2023 Antrag auf Kostenübernahme Muster kbvJeder niedergelassene Arzt kann Funktionstraining verordnen, welches nicht der Heilmittelverordnung unterliegt. Dies erfolgt durch die Ausstellung des Formulars 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / für Funktionstraining – Unterschied Rehasport und Funktionstraining. In diesem Fall ist das grüne Feld ausschlaggebend. Es besteht, nach Ablauf der Verordnung, die Möglichkeit für eine Folgeverordnung bzw. eine erneute Verordnung.

Die Richtwerte einer Dauer sind 12 – 24 Monate. Begründungen / Diagnosen müssen so verständlich sein, dass sie die Kostenträger leicht nachvollziehen können. Vordrucke des Formulars 56 können über eine Kassenärztliche Vereinigung bestellt werden – z.B. in Baden-Württemberg über die kvbawue. Ein Funktionstraining kann z.B. Abhilfe für folgende Erkrankungen schaffen:

  • Rheumatische Erkrankungen
  • Krankheitsbilder mit Bewegungsmangel
  • Osteoporose, Arthritis & Arthrose
  • Multiple Sklerose
  • Rückenschmerzen bzw. Rückenbeschwerden
  • Parkinson u.v.m.

 

Teilnahme am Funktionstraining

Eine Teilnahme kann durch eine ärztliche Verordnung sowie als Selbstzahler durchgeführt werden. Mit einer Verordnung besteht der Anspruch auf Kostenübernahme. Selbstzahler schließen einen Dienstleistungs- bzw. Behandlungsvertrag mit einem Funktionstraining Anbieter ab. Eine Abhängigkeit für eine Teilnahme, wie die Nutzung von technischen Trainingsgeräten, darf nicht bestehen. Solche Angebote sind stets freiwillig zu wählen und zu bezahlen. Diese Fakten sollten Sie zudem kennen:

  • Die maximale Teilnehmerzahl für eine Funktionstrainingsgruppe beträgt 15 TN
  • Es besteht keine Altersbegrenzung und jeder Teilnehmer muss unfallversichert sein
  • Die häufigsten Trainingsmittel sind Krankengymnastik bzw. Ergotherapie
  • Eine Trainingseinheit beträgt mindestens 15 min im Wasser bzw. 30 min als Trockengymnastik
  • Es besteht Anspruch für maximal 12 – 24 Monate
  • Ein Anspruch auf Teilnahme sowie Kostenübernahme erlischt nach > 6 Wochen Fehlzeit
    –> gerechtfertigte Ausfallzeiten (Krankheit, Unfall, usw.) fallen nicht unter diese Regel

 

Teilnahme ohne ärztliche Verordnung

Falls man z.B. Osteoporose hat, kann man in eine zertifizierte Einrichtung gehen und sich ein Formular 56 ausfüllen lassen (gleiche Verordnung wie beim Rehasport). Mit diesem kann man zum Arzt und sich die Diagnose bestätigen lassen. Am Training kann man teilnehmen, wenn der Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Alternativ kann man jederzeit eine Mitgliedschaft bzw. Dienstleistungsvertrag mit der Einrichtung abschließen und am Funktionstraining teilnehmen. Dazu sprechen Sie stets mit Ihrer Einrichtung, bei der Sie am Gruppentraining teilnehmen möchten.

 

Funktionstraining im Wasser

Um einen Funktionserhalt von Strukturen des Bewegungsapparats zu gewähren, gibt es Funktionstraining auch im Wasser. Patienten bzw. Teilnehmer fällt die Wassergymnastik oftmals leichter, als Übungen der Trockengymnastik. Häufig verwendet man dabei Schwimm-Nudeln, Wasserbretter oder kleine Hanteln als Hilfsmittel. Eines der primären Ziele ist die Vorbeugung gegen körperliche Beschwerden bzw. Schäden. Des Weiteren will man Beweglichkeit sowie Mobilität fördern oder Körperfunktionen wiederherstellen. Das Gruppentraining soll die Motivation zur Teilnahme fördern und bestenfalls ermöglichen, die Übungen künftig eigenständig auszuüben.

 

Kostenübernahme und Kostenträger

Wenn ein Patient Funktionstraining ärztlich verordnet bekommen hat, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch Gesetzliche Kostenträger. Zuständig dafür sind Gesetzliche Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung. Eine ärztliche Verordnung bzw. Verschreibung, durch das Formular 56, gilt im Regelfall für 12 Monate und wird einmalig bewilligt. Folgeverordnungen sind möglich und abhängig von der medizinischen Diagnose oder Erforderlichkeit. Letztendlich unterstützen bzw. fördern die Rehabilitations- und Funktionsträger ihre Patienten für einen gewissen Zeitraum (Richtwert 24 Monate). Danach sollen Patienten die erlernten Übungen selbstständig fortführen können. Infolgedessen handelt es sich bei den geförderten Maßnahmen um eine Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Fehlzeiten: Anspruch und Laufzeit

Eine Verordnung für Funktionstraining erlischt nach 6 Wochen durchgängiger Fehlzeit. Bei Rehabilitationssport erlischt eine Verordnung nach 3 Monaten andauernder Fehlzeit. Selbstverständlich gilt dies nicht in Ausnahmefällen wie schwere Erkrankungen, Operationen oder Rehaaufenthalte. Diese Fälle sind, z.B. durch ärztliche Atteste, stets mit Ihrer zuständigen Krankenkasse zu regeln.

Wichtige Hinweise
Lloretparty informiert zu diversen Themen wie Rehabilitationssport (Rehasport), Funktionstraining oder Prävention oder zu Informationen für Rehasportler & Rehasport Anbieter. Für spezifische bzw. rechtliche Fragen (z.B. Vergütung, Zertifizierung oder Aus- und Fortbildungen), wenden Sie sich bitte stets an Ihre zuständigen Krankenversicherungen, Verbände oder Ihren Arzt.