Rehasport Anbieter werden

Rehasport Anbieter werden

Sie möchten ein Rehasport Anbieter werden? So funktioniert`s:
Um offiziell Rehasport anbieten zu dürfen, müssen Sie anerkannt sowie zertifiziert sein. Die Anforderungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung (überarbeitet seit 01.01.2022) sowie dem § 64 SGB IX. Sind diese erfüllt, ist man offizielle als Leistungserbringer für Rehabilitationssport anerkannt & zertifiziert. Es folgen Informationen zu Beantragung einer IK-Nummer, Rehasport-Übungsleiter, Rehasport Abrechnung, Kooperation mit Ärzten sowie Qualitätskontrollen (Audits). Zudem erfahren Sie wichtige Voraussetzungen zum Rehasport Gruppentraining, zu anfallenden Kosten oder zu nötigen Rechtsformen für Ihre Rehasport Angebote.

 

Anerkennung als Leistungserbringer Rehabilitationssport

Jeder Rehasport Anbieter bzw. jede Übungsstätte muss einheitliche Kriterien erfüllen, bevor man ein Anerkennungszertifikat erhält. Diese Punkte beschreibt die Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport. Die ganze Vereinbarung ist sehr umfangreich. Deshalb erfahren Sie hier die wichtigsten Kriterien für eine offizielle Anerkennung als Rehasport Leistungserbringer.

Bundesweites Anerkennungsverfahren als Rehasport Leistungserbringer – Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Landesverband vom DBS
    –> Alternativ: Mitgliedschaft in einem anerkannten Rehasportverein oder Rehasportverband
  • Übungsraum: Übungsräume müssen pro Rehasportler 5 m² Platz (3m² im Wasser) bieten sowie 2,50m hoch sein
    –> Zudem müssen Umkleiden sowie WC vorhanden sein
  • IK-Nummer: Von der ARGE muss ein Institutionskennzeichen vorliegen
  • Übungsleiter: Die Übungsleitung muss eine gültige B-Lizenz Rehabilitationssport B besitzen
  • Arzt: Ein benannter Arzt muss die Rehasportgruppen betreuen, beraten und Fragen beantworten
  • Versicherung: Unfallversicherung für alle Rehasport Teilnehmer
  • Zielerreichung: Nachhaltige Sicherstellung von Zielen des Rehasports z.B. durch weitere Angebote

Des Weiteren müssen die Formblätter AN, AP, B. E, M, ÜL, sowie TN ausgefüllt eingereicht werden. Das Bundesland Bayern verwendet über die ARGE REHA ein eigenes Formular für die Anerkennung.

 

Sonderbehandlung von Rehasport Herzgruppen

Für Rehasport Herzgruppen gelten gesonderte Vorgaben, die von den anderen Rehasport Angeboten abweichen. Bei Herzgruppen muss der betreuende Arzt stets persönlich anwesend sein. Dies ist nötig, weil die Übungen auf die Untersuchungsbefunde von Einschränkungen sowie den Allgemeinzustand abgestimmt sein müssen.

Nur unter besonderen Umständen bzw. Absprachen, kann von der Vorschrift abgewichen werden. Diese Tätigkeit sollte bei der Berufshaftpflicht gemeldet werden. Des Weiteren kann nur diese Rehasport Gruppe maximal 20 Teilnehmer umfassen. Somit müssen auch die Räumlichkeiten mindestens 20 TN Platz bieten.

Seit 1. Januar 2022 gelten zudem neue Vorgaben der angeänderten Rahmenvereinbarung 2022 für Herzgruppen.

 

Neue Formulare Rehasport ab 2022

Diese Formulare sind auszufüllen vom künftigen Rehasport Anbieter bzw. der örtlichen Einrichtung (Quelle DBS – Stand 2022). Zudem müssen Ansprechpartner, Übungsleiter und ein betreuender Arzt benannt sein.

  • Beratung von Rehasportlern bzw. Patienten (Formblatt B – Beratungsprotokoll Rehasport)
  • Erklärung zur Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport (Formular E)
  • Angaben zu dem anzuerkennenden Rehabilitationssportangebot (Formular AN)
  • Benennung der Ansprechperson für Rehabilitationssportgruppen (Formular AP)
  • Medizinische bzw. ärztliche Betreuung und Überwachung der Rehasportgruppe(n) (Formular M)
  • Angaben zur Übungsleitung bzw. Übungsgruppenleitung (Formular ÜL)
  • Verlängerung der Anerkennung als Leistungserbringer (Formular VL)
  • Gründe für eine Überschreitung von 15 TN (nicht möglich bei Herzsport) (Formular TN)

Die Formblätter E, TN sowie VL sind Formulare, die nicht primär für eine Anerkennung und Zertifizierung nötig sind. Diese Formulare benötigen Sie oftmals danach. Für eine verständliche Übersicht aller Voraussetzungen sowie Formblätter, informiert die Richtlinie zur Durchführung des Rehasports im DBS ab 01.01.2022.
Seit dem 01.01.2022 gibt es ein neues Formular für die Rehasport Teilnahmebestätigung. Rehasport Leistungserbringer, die noch in papierform abrechnen, benötigen dieses Ergänzungsblatt.

Rehasport-Anbieter werden Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer Rehabilitationssport Schaubild

 

Rehasport Formulare für Herzsportgruppen 2022

Für die Anerkennung von Herzsportgruppen, benötigen Sie seit dem 01.01.2022 diese Formulare:

  • Die bekannten Formulare E, AP sowie ÜL.
  • Formular ANH zur Anerkennung von Herzsportgruppen
  • Formular MH – Angabe der ärztlichen Betreuung
  • Das Formular NH zur Absicherung der Notfallsituation

Falls Sie eine bestehende Herzsportgruppe ummelden möchten, benötigen Sie das ausgefüllte Formular UH.

 

Zertifizierung Rehasport Anbieter und Standorte

Rehasport Anerkennung und Zertifizierung des DBS Anerkennungszertifikat für Rehasport Anbieter

Quelle DBS

Jede offiziell durchgeführt Rehasport Gruppe muss zertifiziert sein. Wenn man alle Kriterien der Rahmenvereinbarung sowie des § 64 SGB IX erfüllt hat, erhält man vom DBS bzw. dessen Landesfachverbänden ein Anerkennungszertifikat. Dies berechtigt Rehasport Anbieter, offiziell Rehasport anbieten zu können bzw. Rehasport abrechnen zu dürfen. Nur dann ist ein Rehasport Standort bzw. Rehasport Anbieter offiziell anerkannt & zertifiziert.

 

Rehasport Gruppen Zertifikat – Gültigkeit und Ablauf 

Zertifikate für Rehasport Anbieter bzw. Angebote, haben eine maximale Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Ansonsten richtet sich die Gültigkeit der Zertifikate nach der Gültigkeitsdauer der Übungsleiterlizenz. Deshalb muss spätestens alle zwei Jahre ein Rehasport Angebot erneut zertifiziert werden. Alternativ verlängert sich eine Gültigkeit zwischendurch. Dies ist der Fall, wenn die Übungsleitung eine neue Qualifikation erwirbt. Falls ein Zertifikat abgelaufen ist, kann man nicht mehr mit den Kostenträgern abrechnen. Deshalb führen Sie stets Buch über alle Ihre Übungsleiterlizenzen sowie Ablaufzeiten Ihrer Zertifikate.

 

Änderung von bereits zertifizierten Rehasport Angeboten

Oftmals ändern sich bei Rehasport Angeboten Dinge wie Zeiten, Trainingsort oder Wechsel der Übungsleitung. Diese Änderungen sind umgehend beim zuständigen Landesverband zu melden. Das gilt ebenfalls für eine Änderung des betreuenden Arztes.
Im Falle eines Antrags auf erneute Zertifizierung, ändert sich die Angebotsnummer für Rehasport Gruppen. Dies hat keine Auswirkung auf die Abrechnung, weil sie für die Zuordnung einzelner Rehasport Angebote steht. Ausschlaggebend sind dafür die Vertrags-, Versicherten- und Abrechnungspositionsnummer sowie das Institutionskennzeichen der ARGE.

 

Welche Institution bzw. Sportverband zertifiziert Rehasport Gruppen?

Für eine offizielle Anerkennung & Zertifizierung als Rehasport Leistungserbringer, muss man Mitglied in einem Landesverband des DBS sein. Aktuell (Stand 2020) gibt es 17 Landesfachverbände für Behinderten- und Rehabilitationssport. Warum 17? – Baden-Württemberg ist unterteilt in Baden sowie Württemberg.

  1. Baden: Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  2. Baden-Württemberg: Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  3. Bayern: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
    Wichtig: In Bayern übernimmt die ARGE Rehasport das Anerkennungsverfahren und nicht der BVS Bayern
  4. Berlin: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.
  5. Brandenburg: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e. V.
  6. Bremen: Behinderten Sportverband Bremen e. V.
  7. Hamburg: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V.
  8. Hessen: Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.
  9. Mecklenburg-Vorpommern: Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V.
  10. Niedersachsen: Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.
  11. Nordrhein-Westfalen: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e. V.
  12. Rheinland-Pfalz: Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e. V.
  13. Saarland: Behinderten- und Rehabilitationssportverband Saarland e. V.
  14. Sachsen: Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  15. Sachsen-Anhalt: Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
  16. Schleswig-Holstein: Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e. V.
  17. Thüringen: Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.

 

Alternativen: Weitere Kooperationspartner der Gesetzlichen Kostenträger

Weil Rehabilitationssport ein wachsender Markt ist, entstanden (neue) Verbände sowie Dachorganisationen für Rehasport. Diese haben mit den Gesetzlichen Kostenträgern bzw. zuständigen Krankenkassen selbst verhandelt. Dies bedeutet, dass man nicht zwingend in einem Landesfachverband Mitglied sein muss. Vielmehr kann man sich diesen Verbänden bzw. Dachorganisationen anschließen. Dabei muss man beachten, für welches Bundesland bzw. Zuständigkeitsbereich diese bevollmächtigt sind.
Beispiele dafür sind die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern (ARGE Reha-Sport) oder der Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS). Weitere Möglichkeit bzw. Alternative: Wer selbst viele Rehasportler bzw. Rehasport Standorte hat, kann versuchen mit den Kostenträgern selbst zu verhandeln. Dies ist bei hohen Teilnehmerzahlen bzw. vielen Rehasportlern, die beim gleichen Kostenträger versichert sind, erfolgsversprechend.

 

Audit: Kontrolle für Qualitätssicherung

Die zuständigen Landesverbände führen unangekündigte Kontrollen durch. Diese Maßnahme nennt sich „Audit“ und sichert Kostenträgern die Qualitätssicherung. Geprüft bzw. kontrolliert wird, ob alle formalen Vorgaben des Rehasports eingehalten werden. Als Rehasport Anbieter sind sie verpflichtet, ihre Rehasport Angebote richtig auszuführen. Falls eine Kontrolle in Ihrer Einrichtung stattfindet, sollten Sie diese Punkte beachten:

  • Personal- und Kontaktdaten des Prüfers erfassen
  • Nur ein Audit durchführen lassen, wenn der verantwortliche Übungsleiter vor Ort ist
  • Bei einer Prüfung alle Teilnehmer informieren
  • Eigene Protokollerstellung mit Teilnehmern, Abläufen sowie Inhalten

Warum Rehasport Anbieter werden bzw. anbieten?

Angebote für Rehabilitationssport, Rehasport bzw. Reha-Sport, können ein wertvolles Instrument sein, um mehr Zielgruppen zu erreichen bzw. ansprechen. Oftmals erweitern gemeinnützige Gesundheitssportvereine damit ihr Breitensportsegment. Neue Kunden, mehr Patienten oder ein besseres Image sind meist die Vorteile. Dennoch müssen Rehasport Angebote auf jeden Fall die Kosten decken. Rehasport allein macht nicht reich, kann aber das Produktportfolio (finanziell) verbessern.

Die meisten Rehasport Anbieter sind Therapiepraxen, Sportvereine, Fitnessstudios oder selbstständige Übungsleiter. Aber nur wenige leben allein von den Einnahmen des Rehasports. Dies liegt hauptsächlich an den eher geringen Vergütungssätzen. Auch wichtig: Rehasport wird i.d.R. nur einmal verschrieben, weil man die Hilfe zur Selbsthilfe forciert (vgl. Rehasport Zielgruppe & Ziele). Deshalb sind Rehasportler nicht als dauerhafte Patienten, sondern mehr als langfristige Kunden zu sehen!

 

Eigenen Verein gründen oder Kooperation

Einen eigenen Rehasportverein gründen, um selbst mit den Kostenträgern abzurechnen, ist relativ einfach und zudem günstig. Dennoch ist es ein weiterer Verwaltungsaufwand in Form von Antragsformularen, Satzung sowie Vereinsführung. Deshalb ist es von Vorteil, wenn man bereits ein Verein bzw. Mehrspartenverein ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Rehasport Übungsleiter zu beauftragen, der die nötigen Qualifikationen hat und bereits Mitglied in einem Landesverband ist. Dieser arbeitet dann z.B. als Freelancer und beantragt für Sie eine IK-Nummer. In vielen Fällen besitzen qualifizierte Übungsleiter und Physiotherapiepraxen diese bereits.

 

Rehasport Anerkennung ohne Verein und Abrechnung

Wie Sie nun wissen, kann man die Anerkennung bzw. Zertifizierung einer Rehasport Einrichtung selbst in die Wege leiten. Infolgedessen können Sie auch selbst mit den Krankenkassen abrechnen und z.B. eine Abrechnungssoftware nutzen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Artikel Rehasport ohne Verein. Für Fitnessstudios oder selbstständige Rehasport Übungsleiter empfiehlt sich anfangs meist eine Kooperation mit einem anerkannten Rehasportverein. Vieles hängt bei einer Entscheidung von Ihrer Rechtsform und aktuellen Ist-Beständen ab. Darum ist eine einheitliche Empfehlung nicht seriös, sondern individuell abzuwägen. Wichtig: Falls Sie den Rehasport Anbieter wechseln sollten, benötigen Sie eine neue IK-Nummer der ARGE.

 

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Falls Sie Rehasport Anbieter werden wollen, sollten Sie sich dazu Gedanken machen:

  • Sind Rehasport Angebote für mich grundsätzlich (finanziell) interessant?
  • Wie sind die Chancen in Bezug auf Konkurrenzanbieter?
  • Wie viel darf es mich kosten und wieviel will ich verdienen?
  • Fällt mir eine Arztakquise bzw. Aufbau eines Ärztenetzwerks leicht?
  • Habe ich Kapazitäten wie Zeit, EDV, Personal sowie Räumlichkeiten?
  • Habe ich eventuell schon eine IK-Nummer oder geeignetes Personal?
  • Auf welche Rehasport Zielgruppen spezialisiere ich mich?
  • Biete ich Rehasport selbst an bzw. rechne selbst ab oder kooperiere ich?
  • Welcher Landesfachverband bzw. Behindertensportverband ist für mich zuständig?
  • Wie bewerbe ich meine Rehasport Angebote?

Weitere Informationen und Antworten für Rehasport Anbieter finden Sie bald auf unseren Unterseiten sowie den Rehasport FAQ.

Hinweis: Wir informieren Sie zu gesundheitlichen Themen wie Rehabilitationssport, Rehasport-FAQ, Funktionstraining oder Präventionssport, um diese Leistungen besser bekannt zu machen. Lloretparty ist keine Organisation und bietet deshalb auch selbst keine (Dienst-)Leistungen an. Deshalb versuchen wir alle Informationen so aktuell wie möglich zu halten, geben aber keine Garantie auf Aktualität oder Gesetzeslagen.