Rehasport Teilnahme & Teilnahmebestätigung

Rehasport Teilnahme 2022 Voraussetzungen

Für eine Rehasport Teilnahme benötigen Sie eine Verordnung bzw. das Formular 56 – Antrag auf Rehabilitationssport / Funktionstraining. Rehasport wird ausschließlich von einem Arzt verordnet – also für Patienten. Die Verordnung ist Ihre Bescheinigung für eine Teilnahme am Rehasport Gruppentraining. Bevor Rehasportler mit dem Training beginnen können, muss diese bei der Krankenkasse eingereicht sowie bewilligt sein. Wenn die Kostenübernahme für Rehabilitationssport genehmigt wurde, können Sie einen Rehasport Anbieter an einem Standort ihrer Wahl aufsuchen und mit dem Training beginnen. Dabei muss der Rehasport Standort offiziell als Leistungsträger gemäß §64 SGB IX und gesetzlicher Rahmenvereinbarung, anerkannt & zertifiziert sein.

 

In 4 Schritten zum Rehasport

  1. Ein Arzt verordnet Ihnen Rehasport, während Sie sich in Behandlung befinden
  2. Sie reichen die Rehasport Verordnung (Antragsformular 56) bei Ihrer Krankenkasse ein
  3. Die Kostenträger bewilligen Ihnen (nach Prüfung der Verordnung) die Kostenübernahme
  4. Sie suchen eine Rehasport Einrichtung, vereinbaren einen Termin und beginnen mit dem Training

Alternativ nehmen Sie freiwillig am Rehasport teil. In diesem Fall tragen Sie die Kosten für das Gruppentraining selbst.

Rehasport Teilnahme Ablauf und Voraussetzungen - Schaubild Rehasportler

Rehasport – was anziehen und mitbringen?

Für ein Rehasport Gruppentraining gibt es keine gesetzlichen Vorgaben in Sachen Kleidung. Wie bei einem alternativen Sportkurs bzw. Fitnesstraining sollten Sie bequeme (und saubere) Sportkleidung und Sportschuhen anziehen. Falls es Dinge wie Bodenmatten etc. benötigt, informiert Sie gewöhnlich die Übungsleitung bzw. die Einrichtung. Falls Sie erstmals einen Rehasport Anbieter aufsuchen, dann bringen Sie Ihre originale Erstverordnung für Rehabilitationssport mit.

 

Teilnehmerzahl und regelmäßige Teilnahme

Zur Sicherstellung einheitlicher Leistungserbringung sowie Qualitätssicherung, gilt für alle Rehasport Gruppen die Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining. Deshalb ist eine maximale Teilnehmerzahl für jede Rehasportgruppe gesetzlich festgelegt. Eine regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass es bei langfristigen bzw. häufigen Fehlzeiten passieren kann, dass Sie einer anderen Rehasportgruppe zugeordnet werden. Manche Krankenkassen erstellen eine Endabrechnung, wenn der Patient z.B. + 3 Monate (unentschuldigt) vom Training fernbleibt.

 

Maximale Teilnehmerzahlen für Rehasportgruppen

  • Rehasport als Trockengymnastik oder im Wasser = max. 15 Teilnehmer
  • Bei Herzgruppen können maximal 20 Teilnehmer gleichzeitig trainieren
  • Rehasportgruppen für die Stärkung des Selbstbewusstseins und von Behinderung bedrohter Mädchen & Frauen = max. 12 Teilnehmerinnen
  • Bei Kindergruppen können maximal 10 Kinder gleichzeitig trainieren
  • Schwerstbehindertengruppen haben maximal 7 Teilnehmer je Rehasport Übungsleiter
    –> Gruppen für schwerstbehinderte Kinder max. 5 Teilnehmer pro Übungsleiter

 

Rehasport Teilnahmebestätigung

Die Rehasport Teilnahmebestätigung dient als Nachweis für die Kostenträger. So können diese einsehen, wann ein Rehasportler trainiert hat bzw. wieviel Teilnahmen stattgefunden haben. Pro Rehasportler wird ein Dokument angelegt. Jedes absolvierte Rehasport Gruppentraining wird auf diesem in Form von Datum sowie Unterschrift vermerkt.

 

Teilnahmebestätigung richtig ausfüllen

Die Teilnahmebestätigung Rehabilitationssport umfasst 2 Blätter.

  1. Die Unterschriftenliste (in Tabellenform) des Rehasportlers für 50 bzw. 120 Einheiten
  2. Das Abrechnungsblatt für eine Zwischen- bzw. Endabrechnung

–> Ab dem 01.01.2022 gelten neue Formulare für die Teilnahmebestätigung, um Rehasport weiterhin richtig abzurechnen.

 

Seite 1: Unterschriftenliste Rehabilitationssport

Gewöhnlich gilt ein standardisiertes Dokument vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als Teilnahmebestätigung für den Rehabilitationssport. Manche Krankenkassen wie z.B. die Betriebskrankenkasse (BKK), die AOK Bayern oder die Deutsche Rentenversicherung haben eigene Teilnahmebestätigungen. Diese sind ähnlich aufgebaut und liegen der bestätigten Rehasport Verordnung bei.
Die Angebotsnummer (Angebots-ID) wird speziell bei der AOK Rheinland-Hamburg sowie der Knappschaft ausgefüllt. Bei allen anderen Kostenträgern bleibt dieses Feld leer bzw. ist sie nicht relevant (Stand 2020).
Wer bei einer Rehasport Abrechnung eine digitale Software verwendet, benötigt diese Liste nicht. Eine Unterschrift wird damit digital geleistet und die Teilnahme bestätigt.

 

Seite 2: Abrechnungsblatt Rehabilitationssport

Das Abrechnungsblatt muss dann ausgefüllt sein, wenn eine Liste zur Abrechnung eingereicht wird. Zuerst muss die Unterschrift des Rehasport Übungsleiters (im Original) erfolgen. Des Weiteren muss vermerkt sein, ob es sich um eine Zwischen- bzw. Endabrechnung der Einheiten handelt.
Eine Zwischenabrechnung ist bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Dies bedeutet, dass man auch abrechnen kann, wenn der Rehasportler noch nicht alle Einheiten absolviert hat.
Eine Endabrechnung erfolgt dann, wenn der Genehmigungszeitraum vorüber ist oder der Rehasport vorzeitig abgebrochen wurde (Todesfall, Wechsel, Umzug, etc.). Infolgedessen ist eine Endabrechnung stets die letzte Abrechnung eines Rehasportlers. Die Felder für Vergütungssätze, Bankdaten sowie Leistungserbringer müssen vom zuständigen Leistungserbringer (z.B. Übungsleiter, Rehasportverein, etc.) ausgefüllt werden.

 

Rehasport Abrechnung Krankenkasse – Kürzungen

Bei einer Abrechnung kann es, durch die Kostenträger, zu Kürzungen kommen. In diesem Fall wird der geforderte Betrag gekürzt oder abgelehnt bzw. nicht ausbezahlt. Eine Kürzung erfolgt meist durch klassische Formfehler wie:

  • Ablauf des Genehmigungszeitraums der Rehasport Verordnung
  • Eigenständige (und damit) unerlaubte Änderungen der wöchentlichen Einheiten
  • Wechsel der Krankenkasse ohne Information an die zuständigen Kostenträger
  • Fehlende oder gefälschte Unterschriften
  • Allgemein falsche Angaben auf der Teilnahmebestätigung bzw. dem Abrechnungsblatt
  • Die Rehasport Verordnung ist fehlerhaft ausgefüllt

 

Hinweis: Lloretparty versucht alle Informationen so aktuell wie möglich zu halten. So auch zu den Gesundheitsthemen wie Rehasport Übungsleiter Voraussetzungen, Rehasport Zielgruppe oder Prävention & präventive Maßnahmen, Für spezifische Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, Ihre Krankenkasse oder zuständige Verbände bzw. Institutionen.