Das verdienen Rehasport Übungsleiter

Verdienst Übungsleiter Rehasport

Ihr Verdienst mit Rehasport: Nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter darf seine Leistungen für ein Gruppentraining mit den gesetzlichen Kostenträgern abrechnen. Die Höhe der Einnahmen regeln die Rehasport Vergütungssätze.

Je nach Rehasport Gruppe, wie Herzsport oder Krankengymnastik, wird die Leistung vergütet. Ausgenommen von dieser Regelung ist Rehasport für Privatpatienten. Diese bezahlen das Training selbst vor Ort und rechnen später mit ihrer Krankenversicherung die Kosten ab. Die Höhe ist dabei oftmals an die regulären Vergütungssätze angeglichen.

 

Rehasport richtig abrechnen

In dieser Erklärung setzten wir erfüllte Grundlagen des Anerkennungsverfahrens sowie Zertifizierung voraus. Damit sind Ihre Rehasportgruppen bereits bei den Kostenträgern bzw. Landesfachverbänden gemeldet. Infolgedessen benötigen Sie die Teilnehmerliste, welche Unterschriften und Abrechnungsblatt umfasst.

Für neue Rehasportler benötigen Sie zudem die Verordnung – Formular 56 im Original. Diese reichen Sie mit Ihren Abrechnungsunterlagen ein – entweder als Zwischenabrechnung oder finale Endabrechnung.
Achten Sie besonders darauf, dass alle Dokumente richtig ausgefüllt sind. So vermeiden Sie Kürzungen durch die Kostenträger und viel Ärger.
>> Siehe auch: Detaillierte Informationen für Rehasport Anbieter zur Abrechnung von Rehabilitationssport.

 

Gehalt: Selbstständig, haupt- oder nebenberuflich

Für Rehasport Übungsleiter ist es relevant, ob sie angestellt oder selbstständig sind.
Im Angestelltenverhältnis (z.B. Fitnesstrainer, Physiotherapeut, Gymnastiklehrer,…) erhalten Übungsleiter ihren vereinbarten Lohn. Zudem stellt der Arbeitgeber meist die Kosten für nötige Aus- bzw. Fortbildungen.

Aus eigenen Erfahrungen haben wir monatliche Gehälter von 1.800 – 2.400€ brutto erlebt. Dabei war das Gehalt oftmals von Provisionen (neue Mitgliedschaften oder verkaufte Getränke-Abos) abhängig. Selbstverständlich können diese Zahlen abweichen, aber > 3.000€ brutto im Monat ist uns nicht bekannt.

Selbstständige Übungsleiter vereinbaren mit der Rehasport Einrichtung einen individuellen Stundensatz und stellen Rechnungen. Abrechnen muss dennoch die Übungsleitung. Diese Einnahmen gehen aber letztendlich an den Rehasport Anbieter bzw. die Rehasport Einrichtung.

Viele Übungsleiter nehmen Rehasport in Ihr sportliches Portfolio zusätzlich auf. Infolgedessen kümmern sie sich um alle Qualifikationen und Verwaltungsaufgaben. Es entstehen dabei oftmals Kosten für die Anmietung von Trainingsflächen bzw. Trainingsräumen. Den kompletten Verdienst erhält somit der selbstständige Übungsleiter (siehe Rechenbeispiele für Rehasport Einnahmen)

Nebenberuflich: Eine weitere Variante ist, dass Übungsleiter Rehasportangebote nebenberuflich anbieten – z.B. über eine Übungsleiterpauschale oder auf Minijobbasis.

 

Übungsleiterpauschale: 3000€ Freibetrag pro Jahr

Informationen für Übungsleitung Rehasport - gute Nachricht umsatzsteuerfreiRehasport Übungsleiter können von einer Übungsleiterpauschale in Höhe von 250€ im Monat bzw. 3000€ im Jahr profitieren.

Früher war dies unter dem Begriff „pauschale Aufwandsentschädigung“ bekannt. Eine Grundvoraussetzung ist, dass man sich zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberuf  engagiert. Dafür muss man nicht zwingend in einem gemeinnützigen Sportverein engagiert sein.

Die Tätigkeit kann auch im Auftrag (oder Dienst) einer öffentlich (rechtlichen) Institution, einer Kirche oder Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger / kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Für diese Tätigkeiten greift gewöhnlich der steuerfreie Betrag (Stand 2024):

  • Übungsleitung, Ausbildungsfunktionen, Betreuer oder Erzieher
  • Pflegearbeiten für kranke, behinderte oder alte Menschen
  • künstlerische Tätigkeiten (für Rehasport nicht geeignet)

Achtung: Das Steuerrecht ändert sich sehr häufig. Deshalb sind diese Angaben eine allgemeine Information und keine Grundlage für rechtliche Ansprüche. Bei solchen Fragen kontaktieren Sie lieber einen Steuerberater.

 

Verdienst des Übungsleiters > 3000€ im Jahr

Rehasport Übungsleiter Verdienst Einnahmen und Pauschalen hier SparschweinchenBei dieser Erklärung informieren wir Minijobber (538€-Basis/Monat), die zusätzlich eine Übungsleiterpauschale (250€/Monat) in Anspruch nehmen. Wer einen Minijob sowie eine Übungsleiterpauschale beansprucht, verdient maximal 788€ im Monat – also 9456€ im Jahr.

Auch diese Einnahmen sind komplett steuerfrei, sofern keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Diese liegt dann vor, wenn man mehr als 5/6 seiner Einkünfte mit einem Auftraggeber erzielt.

Ist eine Scheinselbstständigkeit gegeben, dann ist man pflichtig in der Rentenversicherung. Des Weiteren gilt, dass ein Minijob (max. 5400€ im Jahr) um höchstens 3 Monate überschritten werden kann, wenn ein unvorhersehbarer Grund vorliegt. Dies ist z.B. ein krankheitsbedingter Ausfall des vollzeitbeschäftigten Übungsleiters, wenn Sie dessen Vertretung sind.

 

Anfallende Kosten

Unabhängig davon wie Sie als Rehasport Übungsleiter fungieren, es fallen Kosten an. Neben Zeit-, Personal-, Verwaltungs- sowie Marketingaufwendungen müssen Übungsleiter-Lizenzen beantragt oder verlängert werden. Beachten Sie besonders, dass B-Lizenzen Rehabilitationssport üblicherweise 4 Jahre lang gültig sind (Innere Medizin 2 Jahre). Teilnahmen an Aus- und Fortbildungen sind oftmals bei Verbänden unterschiedlich teuer. Siehe auch Informationen zur Rehasport Übungsleiter Ausbildung und Kosten.

 

Info: Wir informieren Rehasport Übungsleiter zu Verdienst, Kosten, Pauschalen oder in unseren Rehasport-FAQ für Übungsleiter. Diese Informationen stammen aus eigenen Erfahrungen oder öffentlichen Quellen. Deshalb sind wir keine Institution für Ausbildungen oder Rückfragen. Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihren zuständigen Landes- und Fachverbänden auf – wie z.B. dem DBS. Sollten Sie kreative & günstige Marketing Angebote benötigen, können Sie sich gerne an die Marketingwelt Lipp – Werbeagentur u.a. spezialisiert auf Rehasport Marketing – wenden.