Rehasport Abrechnung Voraussetzungen

Rehasport abrechnen

Allgemeine Informationen zur Rehasport Abrechnung: Ein lizenzierter bzw. qualifizierter Rehasport Übungsleiter bestätigt die Teilnahme eines Rehasportlers durch die Teilnehmerliste. Deshalb darf auch nur er Rehasport Leistungen abrechnen. Des Weiteren benötigt jeder Rehasport Leistungserbringer ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) der ARGE. Nur dann ist man offiziell ein Rehasport Anbieter bzw. zertifizierter Leistungserbringer für Rehabilitationssport. Für eine richtige Rehasport Abrechnung gibt es mehrere Abrechnungsvarianten (Papierform vs. elektronisch) und Vorgaben (z.B. Zwischenabrechnung und Fristen). Diese Rubrik erklärt Ihnen alles zum Thema Rehabilitationssport abrechnen (nicht Funktionstraining).

 

Erforderliche Dokumente

Damit Sie überhaupt Rehasport abrechnen können, benötigen Sie zwei Dokumente im Original:

  1. Die Rehasport Verordnung für den Rehasportler vom Arzt
  2. Die Teilnehmerliste bzw. Teilnahmebestätigung mit Unterschriften

Diese zwei Dokumente müssen dem Gesetzlichen Kostenträger vorliegen bzw. postalisch übersandt sein. Zudem muss eine Genehmigung der Krankenversicherung ausgestellt sein. Alternativ übernimmt dies ein Vermittler für Sie, jedoch benötigt auch er diese Dokumente. Oftmals benötigen Sie diese Dokumente auch bei Zwischenabrechnungen oder Folgeverordnungen. Deshalb ist es wichtig, alle Originaldokumente zu kopieren und zu archivieren (Dauer 10 Jahre)!

Abrechnungstarife im Rehabilitationssport

Die gesetzlichen Tarife für Rehasport Leistungen unterscheiden sich besonders in zwei Kategorien bzw. Diagnosen: Der allgemeine Rehasport und Rehasport Herzgruppen. Diese sind wiederum in Kinder- und Erwachsenengruppen sowie Trocken- und Wassergymnastik unterteilt. Neun Abrechnungsmöglichkeiten vermerkt (Stand 2020) eine Rehasport Teilnahmebestätigung. Gesetzliche Kostenträger vergüten oftmals die ärztlichen Rezepte unterschiedlich. Das ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einem Landesverband oder einem Rehasport Anbieter. Alle Tarife, sowie die Höhe einer Vergütung, legen die Vergütungssätze fest, welche jährlich variieren können.

 

Rehasport Vergütungssätze 2024

Stand 01.01.2024 (Quellen: jeweilige Landesverbände) gibt es bundesweit 17 Rehasport Vergütungssätze. Die folgenden PDFs informieren zu den meisten Vergütungssätzen. Bei Fragen zu aktuellen Vergütungssätzen, Zuständigkeiten sowie Kostenübernahmen, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Landesfachverband.

Hier gelangen Sie zu der Rehasport Tarife / Vergütungssätze 2024.

 

Gebühren und Abzüge bei Abrechnung mit den Krankenkassen

Oftmals erheben Gesetzliche Kostenträger eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5% der gesamten Rechnungssumme. Zudem können weitere 5% (bis 100%) der Gesamtsumme anfallen, wenn von einer elektronischen Abrechnung abgesehen wird. Seit 2009 berufen sich viele Krankenkassen auf §§ 301a und 302 des fünften Sozialgesetzbuches SGB V. Diese erfordern zwingend eine elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten.

Manche Rehasport Anbieter rechnen noch in Papierform ab. Zusätzliche Gebühren / Strafzahlungen kann man vermeiden, wenn beispielsweise ein Dienst- oder Kooperationspartner beauftragt wird. Ein kooperierender Rehasportverein oder ein Abrechnungszentrum bzw. eine Abrechnungszentrale kann diese Aufgaben übernehmen. Alternativ kann man auch selbst die Abrechnungsdaten elektronisch erfassen und final abrechnen.

 

Rechnungskürzungen: Kürzungen vermeiden

Häufig kommt es zu Kürzungen einer Abrechnungssumme seitens der Gesetzlichen Kostenträger. Dies geschieht meist dann, wenn man Dokumente falsch ausgeführt hat. Es gilt: Nur vollständig und richtig ausgefüllte Verordnungen sowie Teilnahmebestätigungen werden 100% abgerechnet! Die klassischen Fehler sind:

  • Fehlende Angaben auf der Verordnung bzw. kein original eingereichtes Formular 56
  • Eigene Änderungen wie wöchentliche Teilnahme auf der Verordnung
  • Falsch ausgefüllte Dokumente wie Teilnahmebestätigungen
  • Fehler bei der elektronischen Datenübermittlung oder (eigene) Rechenfehler
  • Originale Unterschriften fehlen von Rehasportlern bzw. Übungsleitern
  • Ablauf von Fristen wie Genehmigungszeitraum oder Zertifizierung
  • Keine elektronische Durchführung mit den Krankenkassen

Um Kürzungen zu vermeiden, sollten Sie alle Unterlagen vor einer Versendung prüfen (vgl. Verordnung prüfen). Alternativ kann auch Ihr Abrechnungspartner die Unterlagen prüfen.

 

Genehmigungen, Fristen und Zeiträume

Rehasportler müssen nicht zwingend alle Übungseinheiten absolviert haben, bevor man sie abrechnen kann. Der Grund: Viele brechen Rehasport vorzeitig ab oder bleiben über lange Zeiträume vom Gruppentraining fern. Des Weiteren spielt der lange Zeitraum einer Verordnung (18-24 Monate) eine wichtige Rolle.

Allgemein vorgeschriebene Zeiträume bestimmen die Gesetzlichen Kostenträger, der Dachverein bzw. Verband oder Abrechenzentralen. Deshalb gibt es keine festgelegten Zeiträume für alle. Manche Vereine oder Verbände legen Zeiträume von 3 bis 6 Monaten fest oder verlangen eine Mindestanzahl an Unterschriften.

 

Rehasport Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung

Das Antragsformular 56 ist maßgeblich für Rehabilitationssport bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Verordnung ist für 18 – 24 Monate gültig und muss spätestens 6 Monate nach der Diagnose angetreten sein.

 

Rehasport Abrechnung mit der Deutschen Rentenversicherung

Rehabilitationssport in der Deutschen Rentenversicherung wird durch das Formular G850 (Stand Quelle 2017) verordnet und abgerechnet. Ein versicherter Rehasportler muss innerhalb von drei Monaten, nach Beendigung der stationären Rehabilitation, mit dem Rehasport beginnen. Ab dann ist die Verordnung für 6 Monate gültig.

Grundsätzlich gilt: Eine Abrechnung bzw. Kostenübernahme erfolgt stets durch eine finale Endabrechnung. Infolgedessen sind keine Zwischenabrechnungen möglich. Des Weiteren erfolgen die Auszahlungen halbjährlich – also 2x im Jahr. Angestrebt ist stets eine Auszahlung innerhalb von 4 Wochen.

 

Rehasport Abrechnung mit Privater Krankenversicherung

Ein Privatpatient erhält kein Antragformular 56 Rehabilitationssport, sondern eine allgemeine Verordnung. Deshalb muss ein Privatpatient seine Kosten vorerst selbst tragen – unabhängig, ob er diese bei seiner privaten Krankenversicherung geltend machen kann oder nicht.

Infolgedessen rechnen Sie als Rehasport Anbieter mit dem Rehasportler direkt ab. Dies geschieht meist über einen Behandlungsvertrag, der die Anzahl sowie Kosten des Rehasports regelt. Besonders zu erwähnen ist, dass Privatpatienten nur einmalig abgerechnet werden, also nicht mit einer Zwischenabrechnung.

 

Rehasport Teilabrechnung bzw. Zwischenabrechnung

Bei der ersten Zwischenabrechnung müssen stets die Originalverordnungen sowie die Teilnehmerbestätigung mit Unterschrift eingereicht werden. Bei jeder weiteren Abrechnung reichen die Kopien. Neu ist, dass viele Krankenversicherungen auch digitale Unterschriften akzeptieren. Die Vergütungssätze ändern sich oftmals jedes Jahr.

Deshalb ist es empfehlenswert, eine Zwischenabrechnung für alle Rehasport Leistungen für den 31.12. einen jeden Jahres durchzuführen. Hierbei spricht man oftmals auch von einer gesonderten Abrechnung. Für Rehasport Anbieter besteht oftmals die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung, wenn sie mit einem Softwareanbieter oder Verein kooperieren. Diese gehen dann, fast zu 100%, in Vorleistung. Dafür bezahlen Sie am Ende eine Provision bzw. Verwaltungsgebühr.

 

Rehasport Endabrechnung

Eine finale Endabrechnung einer Rehasport Leistung liegt dann vor, wenn alle Einheiten abtrainiert sind oder der Rehasport vorzeitig abgebrochen wurde. Unabhängig von einer möglichen Folgeverordnung, muss eine Endabrechnung eingereicht werden. Dabei müssen Sie beachten, dass alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.

 

Softwareanbieter für Rehasport Abrechnung

Rehasport Abrechnung - abrechnen von Teilnehmerlisten mit Krankenkasse durch DigitalisierungJeder Leistungserbringer für Rehabilitationssport ist selbst für sich verantwortlich. Infolgedessen ist jede Rehasport Einrichtung selbst für ihre Hardware und Software zuständig.

Viele Einrichtungen wie Therapiepraxen verfügen bereits über geeignete Programme. Wer sich überlegt, Rehasport Angebote zu stellen, sollte sich bei einem Verein / Verband, einer Abrechnungszentrale oder dem DBS informieren.

Viele Abrechen Anbieter bieten Ihnen die Möglichkeit einer papierlosen Rehasport Abrechnung. Ihre Vorteile dabei sind, dass Sie deutlich weniger Provision bezahlen, als z.B. bei der Beauftragung eines Rehasportvereins. Jedoch müssen Sie anfangs mit etwas mehr Anschaffungskosten rechnen und das Anerkennungsverfahren oftmals selbst in die Wege leiten.

 

Checkliste: Tipps zur Rehasport Abrechnung

Falls Sie ein (neuer) Rehasport Anbieter sind, sollten Sie unbedingt diese Punkte überprüfen.

  • Ist mein Personal für alle Fälle bzw. Anforderungen geschult?
  • Sind alle Dokumente sowie Listen richtig ausgefüllt?
  • Habe ich einen qualifizierten Rehasport Übungsleiter sowie Ersatz?
  • Controlling: Wer trainiert regelmäßig und wer nicht?
  • Lohnt sich mein Rehasport Angebot finanziell?
  • Lohnt es sich, einen eigenen Verein zu gründen oder den Anbieter zu wechseln?

 

Hinweis: Alle bereitgestellten Inhalte dienen der Information und können von der Richtigkeit sowie Aktualität abweichen. Dies gilt für alle Informationen zu den Themen Rehasport, Funktionstraining und Präventionssport bzw. präventive Maßnahmen. Viele weitere Fragen beantworten Ihnen auch unsere Rehasport FAQ. Bei allen Fragen zur Rehasport Abrechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Behindertensportverband, Ihre Krankenkasse oder beauftragte Abrechen Zentrale.

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