Übungsleitung Rehasport Gruppentraining

Rehasport Gruppentraining leiten

Ein Rehasport Gruppentraining leiten, darf nur ein Übungsleiter mit gültiger B-Lizenz Rehabilitationssport. Alle weiteren Regeln dazu sind in der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining verankert. In dieser Rubrik setzen wir voraus, dass bereits alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, um Rehasport anbieten zu dürfen. Es existieren also z.B. schon eine IK-Nummer, Zertifikat, benannter Arzt oder nötige Trainingsmöglichkeiten.

 

Aufbau von Rehasport Gruppen und Angeboten

Rehasport Gruppen Angebote aufbauen und auslasten durch Information Marketing und ControllingWer Rehasport Angebote einführt, muss potentielle Rehasportler dazu bringen, sich einem Gruppentraining anzuschließen. Oftmals kommen die Rehasport Patienten von Ihrem betreuenden Arzt. Ein gutes Rehasport Marketing für Ihre Angebote (Flyer, Plakate, Online, usw.) ist dabei sehr hilfreich. Ebenfalls wichtig sind klare Informationen zu den Inhalten Ihrer Rehasport Gruppe bzw. Gruppen. Die Rehasportler müssen wissen, welche spezialisierten Rehasport Angebote Sie anbieten (Zielgruppen) und in welcher Form (Kursräume und / oder Wassergymnastik). Auch ein öffentlich einsehbarer Kursplan zu Trainingszeiten bzw. Trainingsort ist sehr empfehlenswert. Eine detaillierte Übersicht dazu, liefert auch ein Dokument über Richtlinien des DBS.

 

Beratungsgespräch mit Rehasportler

Rehasport ist Prävention & Rehabilitation. Infolgedessen sind Sie ein Dienstleister, der nachhaltig Heilung oder Linderung von Beschwerden erbringen soll. Sie schaffen also Grundlagen zu Selbsthilfe bzw. Motivation für eigenständige, gesunde Bewegung. Rehasportler erwarten also kompetente Beratung sowie hilfreiches Rehasport Gruppentraining. Eine kompetente Beratung schafft Vertrauen und möglicherweise einen neuen Kunden / ein neues Mitglied nach Ablauf der Verordnung. Dies soll offiziell nicht das primäre Ziel sein, ist aber vielen Anbietern wichtig – verständlich, sofern es sich nicht um gemeinnützige Vereine handelt.
Für die Sicherstellung von Qualitätsansprüchen für Rehasportangebote, muss man stets ein Beratungsprotokoll ausfüllen. Als Nachweis für eine ordentliche Aufklärung des Rehasportlers sind folgende Informationen von beiden Beteiligten zu unterschreiben:

  • Trainingszeit sowie Trainingsort des speziellen Rehasportangebots
  • Dauer der Übungseinheiten (45 oder 60min) sowie maximale Gruppengröße
  • Inhalte der Rehasport Angebote (z.B. Gymnastik, Schwimmen, Entspannung, usw.)
  • Hinweis zur Versicherungspflicht (Unfallversicherung)
  • Alle Hinweise bzw. Absicherungsmaßnahmen bei Herzgruppen
  • Hinweis darüber, dass keine kostenpflichtige Mitgliedschaft für Rehasport nötig ist

 

Prüfung Rehasport Verordnung

Für eine kostenlose Teilnahme am Rehasport benötigt es eine ärztliche Rehasport Verordnung – Formular 56 Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining. Diese muss Rehasport Übungsleitern im Original vorliegen. Deshalb müssen Sie eine Verordnung stets auf Richtigkeit prüfen. Das bedeutet, dass alle nötigen Felder richtig ausgefüllt sein müssen bzw. nichts fehlen darf. Eine fehlerhafte Verordnung führt meist zu Ablehnung der Kostenträger bei der Gruppenanmeldung bzw. späteren Abrechnung. Aufgrund der Datenschutzrichtlinien erhalten die Rehasportler das Formular von den Kostenträgern zurück – nicht die Übungsleiter. Deshalb machen Sie stets Kopien (Aufbewahrung 10 Jahre).

 

Teilnahmebestätigung richtig ausfüllen

Die Rehasport Teilnahmebestätigung umfasst zwei Dokumente bzw. Seiten: Die Unterschriftenliste zu den Teilnahmen sowie das Abrechnungsblatt für Zwischen- oder Endabrechnungen. Oftmals gilt ein Dokument der vdek. Doch einige Kostenträger, wie AOK Bayern, BKK oder die Deutsche Rentenversicherung haben eigene Teilnahmebestätigungen. Deshalb achten Sie genau darauf, was Ihr zuständiger Kostenträger von Ihnen erwartet. Detaillierte Informationen dazu lesen Sie auch in den Rubriken Unterschriftenliste sowie Abrechnungsblatt.

Seit dem 01.01.2022 muss ein neues Formular für die Rehasport Teilnahmebestätigung ausgefüllt werden.

 

Pflichten bei Rehasport Gruppentraining

Jede Rehasport Gruppe muss offiziell (an)gemeldet sein. Des Weiteren muss man jede Veränderung wie Übungsleiterwechsel oder neue Ansprechpartner melden. Missachtet man diese Vorgabe, entstehen Probleme bei der Abrechnung.

 

Rehasport Gruppe anmelden

Eine Rehasport Gruppe muss beim zuständigen Behindertensportverband sowie Gesetzlichen Kostenträger gemeldet sein. Weil nur ein lizenzierter Übungsleiter das Rehasport Gruppentraining leiten darf, muss auch seine Vertretung gemeldet sein. Diese, ebenfalls lizenziert, benötigt man oftmals bei Krankheit, Urlaub oder Wechsel der ersten Übungsleiters. Des Weiteren braucht man, siehe Formblätter Anerkennung & Zertifizierung, die ausgefüllten sowie eingereichten Formblätter AN, AP, E, M, sowie ÜL. So ist klar, was die Indikationen Ihrer Rehasport Angebote sind, wann & wo sie stattfinden und welcher Arzt Ihre Gruppen betreut.

 

Rehasportgruppen optimal auslasten

Rehasport Gruppentraining richtig leiten und abrechnen - Tipps für Rehsport ÜbungsleiterEine Rehasport Gruppe hat vorgeschriebene Gruppengrößen (max. 20 Herzsport). Zudem sind die Teilnehmer (vorerst) fest einer Trainingsgruppe zugeordnet. Es kommt aber hin und wieder zu Ausfällen der Teilnehmer. Gründe dafür sind z.B. Krankheit, Urlaub oder Lustlosigkeit. Infolgedessen lohnt es sich oftmals (bzw. nach ersten Erfahrungswerten) eine Rehasport Gruppe mit 1-3 Teilnehmer/n zu „überfüllen“. So können Sie Ihre Auslastung besser steuern und Ausfälle besser kompensieren. Dies ist möglich, weil eine maximale Teilnehmerzahl für die Anwesenheit steht und nicht für die Anzahl auf einer Teilnehmerliste.
Auch eine zeitliche Anpassung der Kurse an Ihre Zielgruppen kann erfolgreich sein. So sind bei „älteren“ Rehasportlern meist Kurse am Vormittag beliebter, als am Nachmittag / Abend.

 

Gruppentraining abrechnen

Nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter darf Rehasport Leistungen abrechnen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Zwischenabrechnung oder eine Endabrechnung. Wie bereits beschrieben, benötigen Sie dafür die Rehasport Verordnung sowie die Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie direkt bei Ihren zuständigen Kostenträgern oder einem Kooperationspartner ein. Die Höhe Ihrer Einnahmen regeln die Rehasport Vergütungssätze. Bevor Sie Ihre Unterlagen abschicken, sollten Sie alle Unterlagen noch einmal genau prüfen. So können Sie eventuell Kürzungen vermeiden. Diese entstehen meist durch fehlende Angaben oder Ablauf von Fristen. Mehr Informationen erfahren Sie auch unter Rehasport abrechnen.

 

Mehr Informationen erhalten Sie auf unseren Unterseiten sowie den Rehasport-FAQ.