Präventionssport und präventive Maßnahmen

Definition Prävention: Was ist das?

Der Begriff Prävention bzw. Präventionssport kommt aus dem Gesundheitswesen und steht für Vorbeugung durch gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie zielgerichtete Aktivitäten. Ziel dabei ist es, Risikofaktoren zu senken, welche für die Entstehung von Krankheiten verantwortlich sind. Des Weiteren soll Prävention gesundheitliche Schädigungen und Verletzungen allgemein verhindern (wenn möglich), sie verzögern oder Eintrittswahrscheinlichkeiten minimieren. Prävention ist, wie Rehasport, eine ergänzende Maßnahme zur Förderung der Gesundheit und somit eine Alternative zum Heilmittelrezept. Deshalb belastet eine ärztliche Präventionsempfehlung (Muster 36) nicht das Heilmittelbudget. Zur Erreichung der Ziele gibt es 4 Präventionsmaßnahmen, die sich an Zeitpunkte bzw. Zielgruppen orientieren:

 

Präventionsstufen und Maßnahmen

Bei Präventionsstufen bzw. Maßnahmen spricht man gerne von 4 Handlungsfeldern der Prävention. Die primäre, sekundäre, tertiäre sowie quartäre Prävention.

 

Primäre Prävention: Für gesunde Menschen

Teilnahme am Präventionssport mit gesunden Menschen - Prävention InformationenSie umfasst alle Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit von Einzelpersonen oder Personengruppen bis hin zu einer gesamten Bevölkerung. Primär geht es dabei um die Aufklärung über Verhaltensweisen sowie Risikofaktoren, welche die Gesundheit gefährden. Ebenfalls werden gesunde Verhaltensweisen erläutert, welche das Risiko einer Erkrankung im Vorfeld verringern. Kurz: Alle Maßnahmen sollen informieren sowie motivieren, damit eine möglicherweise eintretende Krankheit vorab verhindert werden kann. Klassische Beispiele sind Impfungen, Verhütungsmaßnahmen gegen AIDS oder die Entscheidung für einen gesünderen Lebensstil.

 

Sekundäre Prävention: Primär für Risikogruppen

Hierbei handelt es sich um alle Maßnahmen, die zu einer Früherkennung möglicher Krankheiten führen. Gemeint sind damit Voruntersuchungen oder Screening Maßnahmen, welche z.B. Krebs im Frühstadium erkennen können. Ziel ist es nicht nur, Krankheiten rechtzeitig zu finden, sondern auch schnell zu behandeln. Die Sekundärprävention richtet sich also an sogenannte Risikopersonen bzw. Risikogruppen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch gesund sein können. Bekannte Beispiele sind Raucher, Übergewichtige oder Personen, bei denen sich viele Erbkrankheiten im Familienstammbaum nachweisen lassen (z.B. Krebs, Alzheimer bzw. Demenz, etc.).

 

Tertiäre Prävention: Für bereits Erkrankte

Durch die Maßnahmen einer tertiären Prävention, versucht man die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit zu verhindern. Des Weiteren will man damit weitere Komplikationen sowie Folgeschäden vermeiden. Auch die Vorbeugung für Krankheitsrezidiv – Wiederkehr einer (vermeintlich) ausgeheilten Krankheit – zählt zur möglichen Maßnahme einer Tertiärprävention. Zur betroffenen Gruppe zählen oftmals Menschen, die einen Herzinfarkt hatten oder angehende Rehasportler (z.B. nach einem schweren Unfall bzw. Krankheit). Auch Selbsthilfegruppen, Soziotherapie oder Patientenschulungen sind elementare Bausteine einer tertiären Prävention.

 

Quartäre Prävention: Verhinderung von nutzloser Medizin

Schaubild zur Prävention - vier Arten und präventive MaßnahmenDas vierte Handlungsfeld bzw. vierte Präventionsmaßnahme ist die „Quartäre Prävention“. Sie folgt dem medizinischen Grundsatz: „primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare“nicht schaden, vorsichtig sein und heilen! Dabei geht es um die Vermeidung von „überflüssiger“ medizinischer Versorgung bzw. Überversorgung. Quartärprävention soll also eine Alternative zu einer medikamentösen / medizinischen Behandlung bieten. Oftmals fühlen sich Menschen krank bzw. gesundheitlich angeschlagen, ohne wirklich eine Krankheit zu haben. Überdiagnostik (zu viele Untersuchungen) oder unnötige Therapien sollen vermieden werden. Infolgedessen ist, besonders bei Hausärzten, viel Einfühlungsvermögen, Empathie und Vertrauensaufbau bei den Patienten gefragt.

 

Unterscheidung Verhaltensprävention & Verhältnisprävention

Zudem unterscheiden sich die Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf individuelles Verhalten (Verhaltensprävention) oder Lebensverhältnisse (Verhältnisprävention).

Verhaltensprävention

will die Bevölkerung zu gesunden Verhaltensweisen motivieren bzw. informieren. Dies geschieht über zielgerichtete Marketingmaßnahmen sowie Förderung von Gesundheitsangeboten wie Nichtraucherseminare, Krankengymnastikkurse oder Rückenschulung.

Verhältnisprävention

fördert verbesserte Lebensbedingungen sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen im Umfeld der Bevölkerung. Klassische Beispiele sind z.B. Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen oder eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt. Eine Reduktion von Belastungen bzw. Gefährdungsfaktoren für die Gesundheit sind das langfristige Ziel.

 

Ärztliche Präventionsempfehlung durch das Formular 36

Ärzte können seit 2017 ihren Patienten Präventionsmaßnahmen empfehlen. Die Maßnahmen umfassen dabei 4 Handlungsfelder:

  1. Sport- und Bewegungsprogramme
  2. Ernährung
  3. Stressmanagement bzw. Stressbewältigung & Entspannung
  4. Reduzierung von Suchtmittelkonsum.

Eine Präventionsempfehlung wird mit dem Formular 36 ausgestellt und bis zu 80% von den Krankenversicherungen finanziert. Für eine Kostenübernahme muss ein Anbieter für Präventionskurse offiziell zertifiziert sein. Eine Prüfung sowie Zertifizierung, nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, übernimmt die „Zentrale Prüfstelle für Prävention“ (ZPP). Manche Krankenkassen bieten Präventionsangebote bzw. Präventionskurse auch selbst an. Bei jeder Präventionsempfehlung wird das Heilmittelbudget nicht belastet.

 

Präventionssport ohne ärztliche Empfehlung

Patienten können auch ohne ärztliche Verordnung Präventionsmaßnahmen für sich in Anspruch nehmen. In diesem Fall tragen sie meist die Kosten selbst. Grundsätzlich besteht jedoch für alle Menschen das Recht auf einen Antrag für Präventionsangebote ohne ärztliche Empfehlung. Prävention Anbieter (z.B. Physiotherapiepraxen) müssen beachten, dass sie oftmals umsatzsteuerpflichtig sind. Unter gewissen Umständen kann es dennoch ohne Umsatzsteuerpflicht funktionieren. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Behandlungsvertrag abzuschließen und sich alle Dokumente (wie Vorerkrankungen oder Atteste) geben zu lassen. So kann man ggf. auf Sekundärprävention plädieren, falls keine ärztliche Verordnung für einen Patienten vorliegt.
Wichtig: Lloretparty informiert und dient nicht als verbindliche Rechtsgrundlage! Deshalb erkundigen Sie sich stets bei einem fachkundigen (Steuer-)Berater!

 

Prävention Teilnahme und Kostenübernahme

Präventionssport sowie Präventionskurse nach § 20 SGB V bieten bundesweit viele spezialisierte Einrichtungen an. Eine Teilnahme kann ärztlich empfohlen werden oder freiwillig erfolgen. Üblicherweise buchen Sie einen Präventionskurs und nehmen regelmäßig teil und reichen abschließend Ihre Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese entscheidet dann, in welcher Höhe Sie Ihre Ausgaben (60-100%) erstattet bekommen. Spezifische Fragen sollten stets mit dem Arzt, der Krankenkasse sowie der Einrichtung für Präventionskurse geklärt werden.

 

Rehasport und Prävention Unterschied

Prävention Definition und Ziele Präventionssport präventive Maßnahmen - hier Paar am StrandRehasport (Leben mit der Krankheit) sowie Prävention (Krankheit orientiertes Handeln) stellen jeweils eine Alternative zum Heilmittel dar. Beide Gesundheitsangebote haben viele Ähnlichkeiten wie feste Kurszeiten und sogar eine Überschneidung: Insbesondere bei der Tertiärprävention kommt oftmals eine Rehasport Verordnung als geeignete Maßnahme in Frage.
Unterschied: Während der Rehabilitationssport sich ausschließlich auf erkrankte Patienten bezieht, können bei Prävention auch gesunde Menschen teilnehmen. Dabei geht es primär darum, Krankheiten, Verletzungen sowie körperlichen Schäden vorzubeugen, sie zu verringern oder bestenfalls zu vermeiden.

 

Kostenübernahme und Vergütung

Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede. So haben Rehasportler Anspruch auf die volle Kostenübernahme für Rehasportkurse durch die gesetzlichen Kostenträger. Prävention bzw. Primärprävention ist z.B. nach § 20 Abs. 1 SGB V von jeder gesetzlichen Krankenkasse zu fördern, jedoch nicht zu 100% (meist bis zu 80% und maximal 2x im Jahr).

Ausnahmeregelungen gelten dabei meist für Kinder (6-18 Jahre), die häufig bis zu 100% der Kosten erstattet bekommen. Des Weiteren kann Rehasport jederzeit abgebrochen werden bzw. folgen keine Strafen, wenn man bei Kursen nicht erscheint. Bei Prävention müssen Kursteilnehmer mindestens 80% der Kurse (häufig 10 – 15 Einheiten) besuchen, da sonst die anteilige Kostenübernahme verweigert werden kann.

 

Anbieter Informationen- Zertifizierung

Für eine Zertifizierung als Anbieter für Prävention bzw. Präventionskurse, ist die Zentrale Prüfstelle für Prävention zuständig. Diese zertifiziert Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Darunter fallen alle nötigen Maßnahmen der Einrichtung selbst. Maßnahmen sind z.B. Qualifikationsnachweise, Kurskonzepte, Stundenbilder, Teilnehmerunterlagen oder nachhaltige Vermarktungskonzepte. Nicht dazu zählen Zertifizierungen für Übungsleiter, Unternehmen oder Institutionen für Aus- und Fortbildungen. Deshalb ist es wichtig, dass man wissen muss, was zertifiziert werden kann und was nicht. Detaillierte Informationen sowie Erklärvideos dazu, liefert Ihnen die ZPP.

 

Präventionskurse Richtlinien

  • Die maximale Teilnehmerzahl sollte 12 – 15 TN betragen
  • Eine qualifizierte Übungsleitung muss einen Präventionskurs leiten
  • Der Umfang der Präventionskurse sollte 8-12 Einheiten betragen
  • Die Dauer pro Kurs sollte zwischen 45 – 90 Minuten liegen
  • Pro Woche sollten Teilnehmer 1 – 2x am Kurs teilnehmen
  • Feste Kursteilnehmer für ausgewiesene Zielgruppen
  • Personen mit Kontraindikationen sind von Präventionskursen auszuschließen

Nicht förderungswürdige Handlungsfelder und Angebote

Zertifizierte bzw. förderungswürdige Präventionsangebote (Stand 2020) sind in 4 Handlungsfeldern definiert. Dazu zählen die Handlungsfelder Bewegung, Entspannung, Ernährung sowie Suchtmittelkonsum. Angebote sowie Kurse, die nicht unter diese Felder fallen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Des Weiteren sind geförderte Präventionsmaßnahmen erst ab dem Alter von 6 Jahren möglich. Folgende Beispiele werden nicht offiziell gefördert:

  • Angebote & Kurse für allgemeinen Freizeit- und Breitensport
  • Angebote für die Erlernung einer einzigen Sportart
  • Ausschließlich bzw. überwiegend gerätegestützte Angebote
    Zudem keine Maßnahmen, die an feste Gerätehersteller gebunden sind
  • Dauerhafte Angebote, die keine begrenzten Kurszeiten haben

Prävention steuerlich absetzen

Für Arbeitgeber sind Präventionskurse steuerlich absetzbar. Der Leitfaden Prävention sowie Zertifizierung nach §§ 20 und 20b SGB V, liefern dazu die Voraussetzungen. Dann ist oftmals ein steuerlicher Vorteil möglich, gemäß den Regelungen einer Betrieblichen Gesundheitsförderung. Infolgedessen sind für Unternehmen bis zu 600€ pro Mitarbeiter im Jahr gesundheitsorientierte bzw. gebundene Leistungen steuerfrei. Mehr dazu erfahren Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Alle weiteren Informationen für Prävention Anbieter, liefert Ihnen die ZPP.
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