Rehasport anbieten Informationen

Voraussetzungen Rehasport Anbieter

Um Rehasport anbieten bzw. abrechnen zu dürfen, muss man die Vorgaben der Rahmenvereinbarung einhalten. Dazu zählen zu erfüllende Punkte des Anerkennungsverfahrens sowie eine finale Zertifizierung durch ein Zertifikat. Danach ist man offiziell Rehasport Anbieter bzw. Leistungserbringer von Rehabilitationssport und darf mit den Krankenkassen abrechnen.

Anerkennungsverfahren

Rehasport Anbieter Voraussetzungen Rehasport anbietenSportliche Einrichtungen, die sich überlegen, Rehasport anbieten zu wollen, erhalten oftmals ein Erstgespräch bzw. eine Beratung. Diese erfolgt über zuständige Behindertensportverbände, Rehasportvereine oder gewerbliche Dienstleister für Rehasportberatung. Die wichtigsten Vorgaben im Anerkennungsverfahren sind:

  • Ein von der ARGE vergebenes Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
  • Rehsportvereins- oder Verbandsmitgliedschaft im Landesfachverband vom DBS
  • Angaben zu den Rehasport Kursen sowie Zielgruppen
  • Räumlichkeiten für Teilnehmer (max. 15-20 TN & 5 m² Trainingsfläche pro Rehasportler)
  • Alle Rehasportler müssen versichert sein
  • Eine qualifizierte Übungsleitung mit gültiger B-Lizenz Rehabilitationssport
  • Ein kooperierender Arzt, der für Rückfragen sowie Beratung zur Verfügung steht
  • Keine verpflichtende Mitgliedschaft oder zusätzliche Kosten für Rehasportler (nur freiwillig)

Sind diese Grundlagen erfüllt, müssen Sie noch die Formblätter Beratungsprotokoll / Beratungsleitfaden, AN, AP, E sowie UL ausfüllen und einreichen.

Zertifizierung

Rehasport Anerkennung und Zertifizierung des DBS Anerkennungszertifikat für Rehasport Anbieter

Quelle DBS

Die Zertifizierung schließt die Prüfung sowie Bewilligung aller Vorgaben bzw. Dokumente ab. Primär geht es bei einer Zertifizierung um Rehasport Gruppen, welche eine eigene Nummer erhalten. Dies spielt auch beim Thema „Rehasport Anbieter wechseln“ eine wichtige Rolle. Im Anschluss erhalten Rehasport Einrichtungen ihr(e) Zertifikat(e). Viele wichtige bzw. offene Fragen dazu, beantworten Ihnen auch die FAQ der BAR. Stand 2024 gibt es 17 Behindertensportverbände, die sich um die Zertifizierung Ihrer Rehasport Angebote bzw. Gruppen kümmern.

 

Rehasport abrechnen

Rehasport abrechnen kann in erster Form nur die Rehasport Übungsleitung, welche ein Gruppentraining leitet sowie dokumentiert. Eine Ausnahme sind Rehasportler, die freiwillig und ohne Verordnung teilnehmen (möchten). Die Einnahmen bzw. Vergütungssätze für Rehasport sind von den jeweiligen Behindertensportverbänden vorgegeben und können sich jährlich ändern. Mehr erfahren Sie in der Rubrik Rehasport Abrechnung und Vergütungssätze.

 

Info: Wir informieren zu gesundheitlichen Themen wie Rehasport Definition, Rehasport Einnahmen, Rehasport-FAQ, Funktionstraining oder Präventionssport. Diese Informationen stammen aus eigenen Erfahrungen sowie öffentlich bereitgestellten Dokumenten. Bei spezialisierten Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Institutionen, Verbände, Ärzte oder Kooperationspartner.

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