Rehasport Anbieter wechseln

Rehasport Anbieter wechseln

Den Rehasport Anbieter wechseln ist für Rehasportler sowie Rehasport Anbieter eine Option. Beim Rehasportler handelt es sich dabei um einen Wechsel seiner (festen) Rehasportgruppe. Bei einer Rehasport Einrichtung geht es z.B. um eine neue Kooperation mit einem anderen Rehasportverein oder der Gründung eines eigenen Vereins. Beide Fälle erfordern Verwaltungs- bzw. Papier- und Zeitaufwand.

 

Anbieterwechsel für Rehasport Teilnehmer

Rehasport Anbieter wechseln - Informationen für Rehasportler und Rehasport TeilnehmerRehasportgruppen sind fest zugewiesen. Das bedeutet für Rehasportler, dass sie einer Kursgruppe fest zugeordnet sind. Nun kann es aber sein, dass man den Rehasport Anbieter wechseln möchte bzw. muss. Gründe dafür sind oftmals Umzüge, Unzufriedenheit mit dem Rehasport-Kurs oder Auflösung des Rehasport Standorts.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich: Wer nun wechseln möchte, muss seinem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) Bescheid geben. Wenn ein Wechsel erfolgreich verläuft, benötigen Rehasportler erneut die originale Rehasport Verordnung.

Diese muss der Arzt erneut ausstellen und die Restlaufzeit darauf vermerken. Nur so kann man letztendlich den Rehasport Anbieter wechseln und eine neue Rehasport Einrichtung die Stunden abrechnen.

 

Kooperationsvertrag beenden

Wie die Rehasportler können auch Rehasport Einrichtungen unzufrieden mit ihrem kooperierenden Verein oder Übungsleiter sein. Die Gründe sind oftmals hohe Kosten (Provisionen / Verpflichtungen), organisatorische Abläufe (Auszahlungen) oder schlechter Service. Wenn man also eine Kooperation beenden will, sind einige Schritte zu beachten:

  • Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist mit dem Verein bzw. Übungsleiter
  • Vereinbarung eines Stichtags für den finalen Wechsel
  • Finale Endabrechnung mit dem bestehenden Kooperationspartner
  • Ordentliche Bereitstellung aller wichtigen Dokumente sowie Vertragsunterlagen
  • Abklären, ob die personalisierten Daten der Rehasportler einfach übernommen werden können
  • Rechtliche Prüfung, ob es zu Differenzen in Sachen Umsatzsteuer kommen kann

Kooperation mit einem Rehasportverein beendenWie bei vielen Kündigungen sollte man sich schon im Voraus eine Alternative ausgesucht haben. Ob neuer Partner oder eigener Verein, die nötigen Unterlagen sollten komplett vorliegen.

Diese sind z.B. Übungsleiter Lizenzen, Teilnahmebestätigungen oder Originalverordnungen. Vergessen Sie in diesem Zusammenhang auch nicht eine neue IK-Nummer zu beantragen, weil diese meist von einem Rehasportverein beantragt wurde (Siehe auch Voraussetzungen für Rehasport Anbieter & Abrechnung).

Ein Wechsel kommt zwar selten vor, weil er meist mit viel Zeit bzw. hohem Kostenaufwand verbunden ist, aber ist manchmal unausweichlich.

 

Eigenen Rehasport Verein gründen

Wer einen eigenen Verein mit Schwerpunkt Rehabilitationssport gründen will, sollte sich mit Vereinsgründungen gut auskennen. Neben vorgeschriebenen Modalitäten wie Mitglieder, Vereinssatzung oder notariellen Beglaubigungen, gibt es noch viele einzuhaltende Anforderungen.

Deshalb sollte abgewogen werden, was die Vorteile einer Gründung sind gegenüber einem Anschluss an einen anderen Rehasport Verein. Auch finanzielle Aspekte sowie Analyse des Marktes bzw. Konkurrenzsituation sind wesentliche Faktoren für eine seriöse Planung.

 

Rehasport anbieten ohne Verein bzw. Vereinszugehörigkeit

Rehasport kann man nur anbieten, wenn man selbst ein anerkannter Rehasportverein Mitglied ist„. Diese Aussage ist pauschal nicht richtig!
Es gilt: Ein Rehasport Standort muss offiziell anerkannt und zertifiziert sein (+ IK-Nummer) – unabhängig von der Rechtsform. So kann z.B. ein Fitnessstudio Rehabilitationssport anbieten, wenn ein angestellter oder selbstständiger Übungsleiter (selbst Mitglied in einem Rehasportverein bzw. Landesverband des dbs) den Rehasport leitet. Dieser rechnet mit den Krankenkassen ab oder sendet seine Teilnahmelisten an eine befugte Abrechnungsstelle.
Mehr Informationen dazu lesen Sie unter „Rehasport anbieten ohne Verein – anbieten & abrechnen“ (Link der MW Lipp).

 

Hinweis: Hier lesen Sie ausschließlich eigenen Erfahrungen. Diese Informationen dienen nicht als Rechtsgrundlage. Für jede Absicherung, wenden Sie sich an gesetzliche Anbieter, zuständigen Verband oder sonstige öffentliche Organisationen.

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