Rehasport ärztliche Verordnung

Rehasport Rezept – Formular 56

Ein Rehasport Rezept erfolgt über das Formular 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / für Funktionstraining). Es können nur Patienten erhalten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden. Man nennt den zweiseitigen Antrag 56, umgangssprachlich auch ärztliche Rehasport Verordnung. Für Ärzte wird dabei das Heilmittelbudget nicht belastet, weil Rehabilitationssport eine ergänzende Leistung ist.

Hier informieren wir Ärzte zu einer Verordnung für Rehabilitationssport – nicht Funktionstraining. (siehe auch Unterschied Rehasport und Funktionstraining). Wenn ein Arzt Rehasport verordnet, kann es der Rehasportler bei seiner Gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Dies müss dann, nach § 64 SGB IX, die Kosten zu 100% dafür übernehmen. Für Privatpatienten greift dieser Paragraph nicht automatisch. Dennoch bezahlen private Krankenversicherungen oftmals die gleiche Summe.

 

Welcher Arzt kann Rehasport verschreiben?

Rehasport kann jeder Arzt mit gültiger Kassenzulassung verschreiben. Infolgedessen ist kein spezieller Facharzt für eine Rehasport Verordnung nötig – wie beispielsweise ein Sportarzt. Viele Rehasport Rezepte stellen jedoch Hausärzte aus.

 

Antrag auf Rehasport: Formular 56 ausfüllen & prüfen

Rehasport Rezept ärztliche Verordnung Rehabilitationssport Muster - Informationen für ÄrzteFalls die Datenfelder im Formular 56 falsch ausgefüllt wurden, besteht oftmals kein Anspruch auf eine Kostenübernahme der Kostenträger. Deshalb sollten Sie das Formular bzw. die Verordnung, nach dem Ausfüllen, auf Korrektheit prüfen. Eine Rehasport Verordnung teilt sich in ein rotes sowie grünes Feld. Das grüne Feld (Funktionstraining) wird bei einem Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport ignoriert bzw. durchgestrichen. Für ein korrektes Ausfüllen müssen folgende Angaben gemacht sein:

  • Angaben zu allen Punkten im kompletten Kasten oben links
  • Das Kreuz bei Rehabilitationssport
  • Verordnungsrelevante(n) Diagnose(n), Schädigung sowie das Ziel
  • Ein Kreuz bei der empfohlenen Rehabilitationssportart
    Eine Empfehlung für Gerätetraining ist untersagt, da es sich nicht um eine Kassenleistung handelt!
  • Kreuz für 50 oder 120 Übungseinheiten bzw. 45, 90 oder 120 Übungseinheiten (Herzgruppen)
  • Angaben zur empfohlenen Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen (1x, 2x oder 3x)
  • Abschließend müssen Arztunterschrift sowie Vertragsarztstempel vermerkt sein

 

Rehasport Rezept ausfüllen und Angaben prüfen

Wenn ein Arzt Rehasport verordnet hat, muss ein Patient dies bei seinem zuständigen Kostenträger einreichen. Infolgedessen ist der Arzt für diese Punkte nicht verantwortlich:

  • Unterschrift des Teilnehmers
  • Beginn des Rehasports
  • Richtige Angaben zum Leistungserbringer bzw. Rehasport Anbieter
  • Kassenstempel und Unterschrift des Kostenträgers
  • Korrekte Angabe zum Umfang der Kostenübernahme (12, 18, 24 bzw. 36 Monate)

 

Rehasport Folgeverordnung wie oft?

Grundsätzlich bewilligen Kostenträger eine Rehasport Verordnung einmal. Rehasportler sollen durch eine Erstverordnung an dem Sport herangeführt- sowie zur selbstständigen Weiterführung der erlernten Übungen motiviert werden. Auf eine Rehasport Folgeverordnung besteht also kein grundsätzlicher Anspruch – vorerst.

Es gibt dennoch Fälle, bei denen erneut eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation nötig ist. Dies kann oftmals nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitation nötig sein. Auch eine erneute Erkrankung oder ein Unfall sind häufige Ursachen für eine Folgeverordnung bzw. Neuverordnung, weshalb es auch keine Grenze bei der Anzahl gibt.

Ein weiterer Grund für eine Rehasport Folgeverordnung existiert dann, wenn ein Rehasportler die Übungen nicht eigenverantwortlich ausführen kann. Am Ende entscheiden die Kostenträger über eine erneute Bewilligung, was auch meistens positiv verläuft. Weitere häufige Fragen beantworten Ihnen auch unsere Rehasport FAQ für Ärzte.

 

Formular 56 bestellen

Die Bestellung und Verteilung der Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung werden grundsätzlich durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen koordiniert bzw. durch eingebundene Dienstleister. Ärztinnen und Ärzte kennen den Bezugsweg in der Regel oder informieren sich dazu bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.


Info: Wir informieren zu den Themen wie Rehasport Übungsleiter, Einnahmen, Zielgruppen, Präventionssport oder Vereinsmitgliedschaft. Wir sind keine beratende Organisation oder stellen irgendwelche Dienstleistungen. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Verbände, Institutionen oder Partner.