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Rehasport Übungsleiter Voraussetzungen
Wie werde ich Rehasport Übungsleiter? Rehabilitationssport dürfen nur Personen (ab 18 Jahren) durchführen, die den Qualitätsanforderungen gemäß der Rahmenvereinbarung entsprechen. Diese verlangt eine gültige Lizenz B Rehabilitationssport, welche eine fachkundige Anleitung sowie Überwachung sichern soll. Der Erhalt einer Lizenz unterliegt keiner bestimmten Voraussetzung wie Studium oder Ausbildung. Deshalb ist es für jeden möglich, sich ausbilden zu lassen, um einen Rehasportkurs zu leiten.
Bestimmte Berufsgruppen wie Fitnesstrainer (mit A-Lizenz), Gymnastiklehrer oder Physiotherapeuten können verkürzte Sonderlehrgänge absolvieren. Diplomwissenschaftler (Schwerpunkte Prävention und Rehabilitation) sind bereits nach dem Pflichtmodul zugelassen.
Wichtig: Wir informieren Sie auf dieser Seite. Fragen zu Ausbildung oder Lehrgängen stellen Sie bitte an Ihren zuständigen Landesfachverband!
Ausbildung B-Lizenz Rehabilitationssport
Es gilt: Für eine Teilnahme an einer Ausbildung zum Fachübungsleiter B Rehabilitationssport, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Des Weiteren müssen Sie Mitglied in einem Verein sein, der wiederum Mitglied in einem Behindertensportverband ist.
Alternativ sind Sie Mitglied in einem Landesfachverband bzw. DBS oder DOSB. Rehasport Übungsleiter-Lizenzen erteilen ausschließlich die Landesfachverbände im Behindertensport. Diese bieten auch alle nötigen Lehrgänge sowie Aus- und Fortbildungen an.
Eine Übersicht über alle Lehrgänge veröffentlicht der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e.V. jährlich.
Falls Sie über entsprechende Vorqualifikationen verfügen, reichen Sie diese vorab bei Ihrem zuständigen Landesverband ein. Dadurch können Sie den Vorteil einer Ausbildungsverkürzung erhalten und Kosten sowie Zeit sparen.
Zwei Blöcke – Ausbildungssystem: Grundlagen & Spezielle Handlungsfelder
Zwei Ausbildungsblöcke bzw. Ausbildungsstufen müssen angehende Rehasport Übungsleiter besuchen. Block 1 umfasst 90 LE à 45 Minuten und Block 2 120 LE à 45 Minuten.
- Block 1: Grundlagen Ausbildung in 90 Lerneinheiten (LE)
Vermittlung von Basiswissen für den Behinderten- und Rehabilitationssport.
Eine erfolgreiche Teilnahme ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Block 2. - Block 2: Spezialisierung Angebote für sechs Profile
Für eine kompetente Leitung von Patienten in Ihrer Rehasportgruppe spezialisieren Sie sich in:
1. Orthopädie – (90LE)
2. Innere Medizin (120 LE)
3. Sensorik (90LE)
4. Neurologie (90 LE)
5. Geistige Behinderung (90LE)
6. Psychiatrie (90LE)
Übungsleiter B Sport in der Rehabilitation benötigen deshalb mindestens 180 LE für eine Ausbildung der zweiten Lizenzstufe (Lizenz C 120).
Lizenzantrag: Diese Unterlagen benötigen Sie für eine Lizenzbeantragung
Wenn Sie einen Ausbildungslehrgang erfolgreich besucht bzw. abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag für Ihre Lizenz stellen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Teilnahmebestätigung Ihres besuchten Ausbildungslehrgangs
- Erste-Hilfe-Schein (9 LE und nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis einer Mitgliedschaft bzw. Tätigkeit in einem Mitgliedverein des DBS
- Hilfreiche Dokumente wie z.B. Hospitationsnachweise
Rehasport Übungsleiter B-Lizenz: Gültigkeit und Verlängerung
Ihre Rehasport Übungsleiterlizenz ist gültig ab dem Datum der Ausstellung. Die maximale Gültigkeit einer Lizenz umfasst 4 Jahre. Wer eine Lizenz für Innere Medizin erwirbt, ist 2 Jahre lang qualifiziert. Infolgedessen muss spätestens nach 4 Jahren eine Lizenz verlängert werden. Dazu benötigt es 15 weitere Lerneinheiten. Im Falle eines Ablaufs der Übungsleiterlizenz gelten drei Regeln bzw. Fristen nach einer Überschreitung der Gültigkeit:
- Ablauf einer Lizenz bis zu 12 Monaten (1 Jahr)
15 LE für eine Verlängerung – abzüglich der Überschreitungsdauer - Ablauf einer Lizenz bis zu 36 Monaten (3 Jahre)
30 LE (mindestens) sowie ein Abzug der zeitlichen Überschreitung - Ablauf einer Lizenz von mehr als 36 Monaten bzw. 3 Jahren
Die gesamte Ausbildung muss für eine neue Lizenz wiederholt werden!
Gültigkeit & Verlängerung einer Lizenz für Innere Medizin (2 Jahre)
- Überschreitung der Lizenzgültigkeit von 6 Monaten
Eine entsprechende Fortbildung mit mindestens 15 LE wird fällig. Die neue Gültigkeit gilt dann ab dem letzten Tag der vorherigen Gültigkeitsdauer. - Überschreitung von 6 – 24 Monaten
Mindestens 30 LE sind für eine Verlängerung nötig. Die neue Gültigkeit gilt dann ab dem letzten Tag der abgelaufenen Lizenz. - Überschreitung 24 Monate
Die Lizenz verliert komplett ihre Gültigkeit. Infolgedessen muss die gesamte Ausbildung neu absolviert werden.
Wichtig: Bei Fragen zu Qualifikationen, Aus- und Fortbildungen sowie Lizenzen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesfachverband oder den DBS.
Kosten für die Ausbildung zum Rehasport Übungsleiter
Es gibt keine einheitlichen Kosten bzw. Preise für eine Ausbildung zum Rehasport Übungsleiter mit B-Lizenz. Das gilt auch für Weiterbildungen sowie Lizenzverlängerungen. Besonders große Preisunterschiede bestehen dann, wenn man günstigere Mitgliedspreise erhält. Lehrgangskosten fallen deshalb unterschiedlich hoch aus, weil gewisse Faktoren relevant sind. Beachten Sie zudem, dass ggf. Anfahrts-, Übernachtungs- und Essenskosten auf Sie zukommen.
- Die Landesverbände legen Ihre Kosten für Lehrveranstaltungen bzw. Aus- und Fortbildungen selbst fest
- Es gibt unterschiedliche Teilnahmekosten für Mitglieder von Landesfachverbänden sowie Nichtmitglieder
- Kooperationspreise sind möglich bei Mitgliedschaft in einem Verein, der einem (anderen) Landesfachverband angehört
Ein große Übersicht zu anstehenden Rehasport Übungsleiter Aus-, Fort und Weiterbildungen veröffentlicht jedes Jahr der DBS auf seinen Online-Portal unter diesem Link.
Hinweis: Wir informieren zu gesundheitlichen Themen wie Rehasport Definition, Funktionstraining. Rehasportler oder Rehasport Anbieter. Auch zu beliebten Themen wie Unterschied Rehasport und Funktionstraining, Rehasport und Vereinsmitgliedschaft, Verordnung, Anbieterwechsel, betreuender Arzt & Kooperation oder Rehasport Abrechnung bzw. Einnahmen & Kosten. Des Weiteren erhalten Sie viele Informationen in unseren Rehasport-FAQ.
Wir sind keine Institution für Dienst- oder Serviceleistungen. Für fachspezifische Fragen, kontaktieren Sie bitte stets Ihre zuständigen Landesfachverbände, Krankenkassen oder Ärzte.
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