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Vereinsmitgliedschaft im Rehasport
Rehasport Anbieter benötigen keine Vereinsmitgliedschaft, um offiziell Rehasport anbieten bzw. abrechnen zu dürfen! Die Voraussetzungen dafür bestimmen die Rahmenvereinbarung der BAR sowie der § 64 SGB IX. Diese besagen u.a., dass man eine IK-Nummer der ARGE benötigt, ein Arzt als Kooperationspartner benannt sein muss und ein qualifizierter Rehasport Übungsleiter die Gruppen leitet. Des Weiteren benötigt es geeignete Räumlichkeiten und weitere Vorgaben, um ein Anerkennungsverfahren zu bestehen.
Eine zwingende Mitgliedschaft in einem Verein (z.B. Rehasportverein) wird dabei nicht verlangt. Vielmehr ist diese freiwillig und wird oftmals von Patienten nach einer Verordnung in Anspruch genommen. Grundlegend muss man als Einrichtung bzw. Übungsleitung selbst Mitglied in einem Landesfachverband des DBS sein. Alternativ ist man Mitglied in einem anerkannten Rehasportverein, der wiederum Mitglied im DBS bzw. einem dazugehörigen Behindertensportverband ist. Deshalb gibt es zahlreiche Rehasport Gruppen sowie Angebote in Fitnessstudios, Therapiepraxen, Alten- und Pflegeheimen oder angemieteten Räumen.
Rehasport anbieten als (Sport)Verein
Den einfachsten Weg für die Erbringung von Rehabilitationssport haben eingetragene Vereine bzw. Sportvereine. Diese können Gruppen Angebote für Rehasportler selbst anbieten sowie abrechnen. Sie müssen sich lediglich in einen Rehasportverein umwandeln. Infolgedessen gehen auch alle Rehasport Einnahmen an die Vereine selbst und kein Vermittler ist nötig. Viele Rehasport Anbieter gründen einen neuen Rehasportverein oder vollziehen einen Anbieterwechsel. Dies geschieht gewöhnlich dann, wenn sie über genügend Rehasportler verfügen oder mit dem aktuellen Anbieter unzufrieden sind.
Rehasport im Verein: Vor- und Nachteile
Wer sich einem bestehenden Rehasportverein anschließt, kann sich viel Bürokratieaufwand einsparen. So übernehmen viele Dienstleister Ihr Anerkennungsverfahren, Anmeldungen für Rehasportgruppen oder infomieren Übungsleiter über Pflichten sowie Aus- und Fortbildungen. Viele nutzen also die Vorteile, durch einen Anschluss an einen bestehenden Rehasportverein. Die Vor- und Nachteile in der Übersicht.
Vorteile Vereinsmitgliedschaft
- Unterstützung beim Anerkennungsverfahren als Rehasport Leistungserbringer
- Übernahme Ihrer Abrechnung mit den Krankenkassen
- Bereitstellung von Informationen wie Gesetzesänderungen oder anstehende Lehrgänge
- Werbematerialien wie Plakate oder Informations- und Präsentationsunterlagen
- Tipps zur Rehasport Beratung oder Aufbau eines Ärztenetzwerks
Nachteile Vereinsmitgliedschaft
- Vertragliche Bindung inklusive vergebene IK-Nummer des Vereins
- Abgaben in Höhe von oftmals 20% Ihrer gesamten Rehasport Erträge
- Späte Auszahlungen z.B. erst bei Mindestanzahl von Unterschriften
- Verdeckte Kosten durch verpflichtende Schulungen oder falsch eingereichten Listen
- Unseriöse Anbieter z.B. Briefkästen-Vereine, die mehr den eigenen Profit priorisieren
Die Vor- und Nachteile sind nur einige Praxisbeispiele und gelten nicht für alle Rehasportvereine auf dem deutschen Markt!
Rehasport ohne Verein – Erklärung zum Suchbegriff
Die Google-Suchanfrage Rehasport ohne Verein wird nur noch von „Rehasport ohne Geräte“ getoppt. Sie entstand aus der Annahme, dass Rehasport Angebote nur im Verein bzw. mit Vereinsmitgliedschaft möglich sind. In diesem Artikel haben wir Sie nun informiert, dass es auch ohne Verein möglich ist. Rehasport im, mit bzw. ohne Verein, sind vielmehr Optionen für Sie. Schon immer gilt, dass eine Teilnahme am Rehasport keine Mitgliedschaft (Verein, Sportstätte, Praxis, etc.) erzwingen darf. Beim Leistungsträger (Übungsleitung / Übungsstätte) geht es um eine Mitgliedschaft im DBS bzw. entsprechendem Fach- oder Landesverband. Eine Übungsstätte muss anerkannt, Rehasport Gruppen zertifiziert und die Übungsleitung lizenziert sein (siehe Voraussetzungen für Rehasportanbieter).
Hier erfahren Sie mehr zu Thema Rehasport ohne Verein abrechnen. Viele weitere Fragen beantworten Ihnen auch unsere Rehasport-FAQ.