Rehasport Definition Rehabilitationssport

Definition: Was ist Rehasport?

Rehasport Definition: Rehasport ist umgangssprachlich die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als regelmäßiges Bewegungstraining in Gruppen statt. Er richtet sich primär an von einer Behinderung bedrohte Menschen, die durch den Rehasport wieder mehr Mobilität sowie Vitalität erlangen sollen. Der Ablauf eines Gruppentrainings unterliegt den Vorgaben der Rahmenvereinbarung, die u.a. besagt, dass nur eine anerkannte & zertifizierte Einrichtung Rehasport anbieten darf und eine lizenzierte Fachübungsleitung das Training leiten muss.

Rehasport ist, wie Funktionstraining, eine ergänzende Leistung bzw. Maßnahme zur Rehabilitation und setzt auf die Mittel des Sports als Alternative zu Heilmittelbehandlungen. Primär bieten Gesetzliche Krankenkassen Rehasport für ihre Versicherten an und übernehmen die Kosten (Leistungsanspruch nach §64 SGB IX), wenn eine ärztliche Verordnung durch das Formular 56 ausgestellt wurde.

Wenn ein Patient (Teilnahme schon ab 4-6 Jahren) eine Rehasport Verordnung erhalten hat, hat er i.d.R. Anspruch auf 50 Rehasporteinheiten, welche in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Je nach Diagnose des Arztes, kann es Ausnahmen geben – z.B. für Herzgruppen.

Rehasport Definition und Informationen zum Rehabilitationssport

Zielgruppe und Ziele

Rehasport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und richtet sich an Zielgruppen, die eine körperliche Behinderung haben oder davon bedroht sind. Oftmals sind es ältere Menschen, Patienten nach einer (langen) Krankheit oder Personen mit körperlichen Einschränkungen. Neuer (Stand 2020) sind auch Zielgruppen wie Kinder, geheilte Krebspatienten sowie Senioren in Alten- und Pflegeheimen. Eine regelmäßige Teilnahme soll die Gesundheit und Vitalität wiederherstellen bzw. steigern. Die Übungen sind meist so angelegt, dass man sie in Eigenverantwortung ausüben kann. Damit soll auch das Bewusstsein für mehr Lebensqualität durch Bewegung gefördert werden. Primär verfolgt Rehasport diese Ziele:

  1. Erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufs- und Alltagsleben
  2. Stärkung von Kraft und Ausdauer
  3. Verbesserung der Beweglichkeit, Koordination und Flexibilität
  4. Hilfe zur Selbsthilfe: Eigenverantwortliche sportliche Betätigung nach Ablauf der Trainingseinheiten

Patienten können durch Rehasport z.B. auf Verbesserungen bei Unter- und Übergewicht, Bewegungseinschränkungen oder Belastungsschmerzen hoffen.

 

Rehasport Teilnahme und Teilnehmerzahl

Eine Berechtigung zur Rehasport Teilnahme erfolgt über eine Verordnung bzw. das Formular 56. Diese stellt ausschließlich ein Arzt aus. Danach ist man berechtigt am Gruppentraining teilzunehmen. Die Teilnehmerzahl beträgt dabei mindestens 5 TN und maximal 20 TN. Alternativ besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme am Rehasport sowie eigener Übernahme der Kosten.

Rehasportteilnahme in 4 Schritten

  1. Der Arzt (meist Hausarzt) verordnet Rehabilitationssport und füllt das Formular 56 bzw. eine Verordnung aus
  2. Der Patient nimmt diese mit und leitet diese an seine zuständige Krankenkasse weiter
  3. Wenn alles formal richtig ausgefüllt ist, genehmigt die Krankenkasse die Verordnung und übernimmt die Kosten
  4. Der Rehasportler sucht nun nach einem Rehasport Anbieter, lässt sich beraten und beginnt mit dem Gruppentraining

Rehasport Definition - Ablauf Teilnahme - in 4 Schritten zu Rehasportler

Viele Hausärzte füllen für Sie die Verordnung aus (vgl. Welcher Arzt kann Rehasport verschreiben?) Des Weiteren besteht oftmals eine Kooperation mit einem zertifizierten Rehasport Anbieter. Diesen müssen Sie nicht wählen, sondern können sich auch selbst nach einer Rehasporteinrichtung umschauen. Ein Anbieter ist häufig ein Sportverein, eine Fitnesseinrichtung oder eine Therapiepraxis. Wichtig ist, dass eine Teilnahme am Rehabilitationssport niemals an eine feste Mitgliedschaft gekoppelt sein darf!

 

Gruppentraining und Gruppengröße

Alle Vorschriften zu Gruppengrößen sowie dem Gruppentraining regelt die gesetzliche Rahmenvereinbarung von 2011.

Vorgeschriebene Gruppengrößen

  • Rehabilitationssportgruppen im Trockenen & im Wasser: max. 15 TN
  • Herzgruppen: max. 20 TN
  • Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bzw. von Behinderung bedrohter Mädchen / Frauen: max. 12 Teilnehmerinnen
  • Kindergruppen: max. 10 Kinder
    –> bei schwerstbehinderten Kindern max. 5 je Übungsleiter
  • Schwerstbehindertengruppen: max. 7 TN je ÜL

Voraussetzungen für Rehasportler und Teilnehmer

  1. Rehasportler haben 18 Monate lang einen Anspruch auf 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport
    –> In Ausnahmefällen (z.B. chronische Erkrankungen) 120 ÜE innerhalb von 36 Monaten
  2. Ein Gruppentraining dauert genau 45 Minuten (Ausnahmen: 60 min)
  3. Nur qualifizierte Rehasport-Übungsleiter dürfen ein Gruppentraining leiten und Unterschriftenlisten führen
  4. Kindergruppen gelten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs – danach Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr
  5. Folgeverordnungen sind nach Ablauf einer Erstverordnung möglich
  6. Es gelten die Teilnehmerzahlen für Gruppengrößen gemäß der Rahmenvereinbarung

Rehabilitationssport kann z.B. durch Übungseinheiten an Kleingeräten unterstützt werden. Jedoch niemals durch klassisches Fitnesstraining. Rehasportler können sich nach Abtrainieren Ihrer Einheiten (freiwillig) für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Inanspruchnahme von Sportangeboten entscheiden.

Feste Gruppe Rehabilitationssport

Feste Gruppe für Rehasportgruppentraining. Was bedeutet das? Alle Rehasportler bzw. Teilnehmer müssen sich zu einer bestimmten Zeit an einem festgelegten Ort treffen. Nur ein lizenzierter Übungsleiter darf über die gesamte, festgelegte Zeitdauer das Gruppentraining leiten bzw. betreuen. Damit wird eine willkürliche Teilnahme (nach Lust & Laune) oder Gruppenhopping unterbunden. Infolgedessen ist eine Teilnahme nur mit einem Termin möglich. Dies erleichtert insbesondere die Planung sowie den administrativen Aufwand für Übungsleiter und Rehasport Anbieter. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Arbeitsplatzwechsel oder persönliche Gründe) ist ein Gruppenwechsel dennoch möglich.

Vorschriften & Voraussetzungen für Rehasport Anbieter

Jede Rehasport Gruppe muss offiziell anerkannt und zertifiziert sein. Infolgedessen muss jeder Rehasportanbieter eine eigene IK-Nummer besitzen. Dies erfolgt durch eine Mitgliedschaft (Einrichtung oder Übungsleiter) in einem (Sport-)Verein, der als Leistungserbringer offiziell anerkannt ist. Alternativ ist man bei seinem zuständigen Behindertensportverband zertifiziert.

Diese Voraussetzungen müssen Rehasport Einrichtungen erfüllen:

  • Trainingsflächen für 7-20 Teilnehmer und min. 5m² Platz pro Rehasportler
  • Der Übungsleiter verfügt über eine nachweisliche sowie aktuelle Qualifikation (B-Lizenz)
  • Ein betreuender Arzt steht für Rückfragen des Übungsleiters sowie Rehasportlers zur Verfügung
  • Die Einrichtung ist offiziell anerkannt & Rehasportgruppen zertifiziert
  • Es muss eine IK-Nummer der ARGE vorliegen

Anhand der Rehasportverordnung bzw. des Formulars 56, wird der Rehasportler beraten. Zusatzleistungen muss der Rehasportler selbst bezahlen. Eine Teilnahme darf niemals unter der Verpflichtung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zustande kommen!

 

Abrechnung und Vergütungssätze

Nur die sportliche Übungsleitung darf eine Rehasport Abrechnung mit den Krankenkassen ausführen. Alternativ leitet diese die Listen an einen Kooperationspartner weiter. Neben den gängigen Vorschriften der Rahmenvereinbarung, kann der Landesverband unangekündigte Kontrollen (Audits) vornehmen. Diese sollen insbesondere die Qualität sowie konforme Umsetzung des Rehasports gewährleisten.

Vergütungssätze für Rehasporteinheiten

Die Vergütung bzw. Vergütungssätze für Rehasportteilnehmer sind für jedes Bundesland festgelegt. So sind die Einnahmen bei jedem zuständigen Landesverband bzw. in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Außerdem gelten verschiedene Vergütungssätze für Rehasport im Wasser vs. Rehasport im Trockenen.

 

Unterschied Rehasport und Funktionstraining

Viele suchen in diesem Zusammenhang auch nach dem Unterschied zum Funktionstraining. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Unterschied Rehasport und Funktionstraining.

Abschließend verweisen wir darauf, dass Lloretparty ein Informationsportal ist und wir keine 100%-Garantie für die bereitgestellten Informationen geben. Wir versuchen dennoch alle Informationen zu Rehabilitationssport, Rehasport FAQ, Funktionstraining sowie Prävention bzw. Präventionssport, so aktuell wie möglich zu halten!

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