Rehasport Verordnung Antrag Formular 56

Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport

Eine ärztliche Rehasport Verordnung bzw. ein Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining, kann nur ein niedergelassener Arzt ausstellen. Infolgedessen nehmen am Rehasport gewöhnlich nur Patienten teil, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Der §64 SGB IX regelt, dass Gesetzliche Krankenkassen die Kosten des Rehasports dann übernehmen müssen.

Des Weiteren regelt die gesetzliche Rahmenvereinbarung (Stand 01.01.2022) alle Abläufe zur ordnungsgemäßen Durchführung. Dazu zählen z.B. Dauer, Ziele, ärztliche Betreuung oder Qualitätssicherung des Rehasports. Ärzte verordnen auch deshalb gerne Rehasport, weil er das ärztliche Heilmittelbudget nicht belastet.

 

Rehasport Verordnung – Formular 56 richtig ausfüllen

Rehasport-Verordnung-Formular-56-Antrag-auf-Kostenübernahme-für-Rehabilitationssport-ab-01.2023 Quelle kbvDas Formular 56 bzw. Antrag auf Kostenübernahme, ist in grüne sowie rötliche Felder aufgeteilt. Für Rehasport gelten die roten Felder, weil das Funktionstraining hier nicht relevant ist. Deshalb gelten folgende Schritte, die im Antrag ausgefüllt sein müssen:

  1. Ausfüllen der persönlichen Daten im Kasten oben links
  2. Kreuz setzen bei „für Rehabilitationssport“
  3. Angabe der Diagnose(n) – wichtig für die spätere Zuordnung einer Rehasport Gruppe
  4. Empfohlene Rehabilitationssportart
  5. Rehabilitationssport ist notwendig für: 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
    Ausnahmen für mehr ÜE sind z.B. Herzgruppen oder Kindergruppen
  6. Der Arzt trägt die empfohlene Teilnahme pro Woche ein
  7. Der Arzt setzt auf Formular 56 Seite 2 Datum, Stempel sowie Unterschrift auf die Verordnung

 

Rehasport Verordnung prüfen

Eine Rehasportverordnung ist eigentlich sehr leicht auszufüllen. Dennoch werden kleine Fehler oder fehlende Angaben sofort bestraft. Deshalb sollten Sie jedes Formular 56 anfangs auf Richtigkeit prüfen.

Wenn ein Rehasportler in Ihre Einrichtung kommt, dann müssen Sie das Formular 56 richtig prüfen. Wichtig sind dabei die 7 Punkte, die der Arzt bereits ausgefüllt haben muss. Des Weiteren muss man auf die Diagnose achten (Einteilung der Gruppe) sowie die empfohlene Anzahl der Übungseinheiten pro Woche. Sollte z.B. ein Rehasportler 2x pro Woche am Rehasport teilnehmen, und auf der Verordnung ist 1x angekreuzt, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür nicht!

Im Feld „Antrag auf Kostenübernahme“ muss der aktuelle sowie zertifizierte Leistungserbringer stehen. Das kann z.B. ein anerkannter Rehasportverein sein.
Letztendlich müssen die Formalitäten Datum & Unterschrift vom Arzt, vom Rehasportler sowie der Krankenkasse auf dem Formular sein.

 

Erstverordnung & Folgeverordnung

Bei einer Aushändigung einer Rehasportverordnung handelt es sich gewöhnlich um eine Erstverordnung. Diese umfasst meist 50 Übungseinheiten sowie eine Gültigkeit von 18 Monaten. Bei Rehasport Herzgruppen umfasst die Gültigkeit 90 bzw. 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten.

 

Rehasport Erstverodnung – Gültigkeit

Grundsätzlich wird Rehasport von den zuständigen Kostenträgern nur einmal bewilligt. Nach Ablauf der Übungseinheiten soll der Rehasportler in Eigenverantwortung die Übungen ausführen. Eine neue Diagnose kann ergeben, dass dies nicht möglich ist. Deshalb kann der Arzt ggf. eine Neuverordnung bzw. Folgeverordnung ausstellen.

 

Rehasport Folgeverordnung / Verlängerung

Eine Folgeverordnung muss ebenfalls ein Arzt ausstellen. Die Rahmenvereinbarung regelt, dass Menschen mit geistiger oder psychischer Krankheit bzw. Behinderung eine Folgeverordnung für Rehasport erhalten können. Diese kann langfristig bis hin zu lebenslang gültig sein. Sollte also eine eigenständige Durchführung der erlernten Übungen nicht möglich sein, sind Folgeverordnungen für Rehasportler möglich.

 

Kostenübernahme Rehasport: Was bezahlt der Patient?

Informationen Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport mit dem Formular 56 - daumen hochRehasport – ärztlich verordnet und zu 100 % von den Krankenkassen finanziert.

Die entstehenden Kosten für ein Rehasport-Gruppentraining bzw. Gymnastikübungen, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen. Privatpatienten gehen für die Kosten in Vorleistung und holen sich diese wieder bei Ihrer privaten Krankenkasse zurück.

Ein Rehasport Patient kann freiwillig eine kostenpflichtige Zusatzleistung buchen, die er dann selbst bezahlen muss. Das kann z.B. ein indikationsspezifisches Training an therapeutischen Trainingsgeräten sein oder die Inanspruchnahme von weiteren Sport- und Fitnessangeboten.

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Hinweis: Wir informieren Rehasportler, Rehasport Anbieter, Übungsleiter, oder Ärzte zu gesundheitlichen Themen wie Rehasport, Funktionstraining oder Präventionssport. Lloretparty ist deshalb keine Organisation für gesundheitliche Dienstleistungen. Dafür wenden Sie sich bitte stets an Ihre zuständigen Kostenträger bzw. Organisationen & Einrichtungen.

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